Tipp: URLs von Dritten in E-Mails gegen Blacklists prüfen

Bin kürzlich über den MarketingSherpa-Artikel “Third-party Links and Email Deliverability: 4 Tips to Protect Your Reputation” (war öffentlich bis DO, 25.6.09 🙁 ). gestolpert. Dieser erinnerte mich an ein Problem bzw. eine wichtige Fragestellung, an die vermutlich keiner so spontan vor dem Versand denkt: Besitzen die URLs von Dritten, die im Newsletter genutzt werden eine schlechte Reputation, die meine E-Mails in den Spam-Ordner verfrachten oder sogar blocken könnten? Hintergrund: Einige Blacklists (SURBL) enthalten nicht die Versender-IPs der Mailserver, sondern URLs/Domains von Websites, die im Mailinhalt von unverlangt zugesandten E-Mails auftauchten. Und diese Domains sind immerhin für 6% der nicht im Posteingang zugestellten E-Mails verantwortlich.[1]

MarketingSherpa berichtet im Artikel von einem Fall, in dem ein so genannter Short-URL-Service (wie TinyURL.com) im Mailing genutzt wurde, dessen URL sich auf einer solchen Blacklist befand. In der Folge wurde die gesamte E-Mail beim Versand als Spam getaggt in in den Junk-Ordner aussortiert. Dies hätte verhindert werden können, wenn die URLs von Dritten im Vorfeld geprüft worden wären. Ähnliches ist mir mit einer Banner-Anzeige im Newsletter passiert, in der die URL zum Werbemittel “ads.zanox.com” enthielt und “zanox.com” sich zu dem Zeitpunkt auf einer Blacklist befand (Zanox ist ein verbreitetes Performance-Marketing-Netzwerk, das Online-Werbetreibende mit Anbietern von Werbefläche, wie z. B. Website-Betreiber und E-Mail-Marketer zusammenführt). Da der Tracking-Link von Zanox vor dem Versand in einen Tracking-Link unserers Versandsystems zur Zählung der Clicks umgewandelt wurde, und Spam-Filter in der Regel solche Links meiner Erfahrung nach nicht auflösen, war der Link selbst kein Problem. Allerdings enthielt der Verweis zum Werbemittel der Anzeige ebenfalls die geblacklistete Domain, sodass die E-Mail hierdurch als Spam getaggt wurde. Dies hätte umgangen werden können, wenn das Bild direkt im Netz referenziert worden wäre, also ohne Umweg über den Zanox-Tracking-Link, der die Views registriert.

Fazit: Idealerweise sollten auch die Links von Dritten vor dem Versand gegen Blacklists geprüft werden. Einige E-Mail-Service-Provider führen im Rahmen der Qualitätskontrolle bereits eine derartige Prüfung durch. Im Zweifel sollten Sie sich also erkundigen. Oder selbst Hand anlegen: Nutzen sie hierzu die Werkzeuge auf der Tools/Ressourcen-Seite.

Fußnote

[1] Vgl. ReturnPath Research Brief vom 12.10.06, abrufbar unter:
http://www.returnpath.net/pdf/ResenderStudy_101206.pdf
(pdf, 2  Seiten, 115kb)

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