Category Archives: adressgenerierung

Soft-Opt-In-Urteil: Werbe-E-Mails rechtswidrig ohne Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit

Keine E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten (siehe vorangegangener Post) – in Deutschland gilt das Opt-In-Prinzip. Eine Ausnahme hiervon bildet § 7 Abs. 3 UWG für bestehende Geschäftsbeziehungen. Hiernach ist bei Bestandskunden unter bestimmten Voraussetzungen auch ein werblicher E-Mail-Versand auf Opt-Out-Basis möglich (daher auch die Bezeichnung “Qualifiziertes Opt-Out” oder “Soft-Opt-In).

Das Opt-Out-Schlupfloch des UWG

Per Soft-Opt-In kann etwa im Bestellprozess ausnahmsweise ein bereits vorselektiertes Ankreuz-Kästchen

[ X ] Ja, ich möchte auch den wöchentlichen Koch-Tipp-Newsletter erhalten

platziert werden, dass der Nutzer bei Desinteresse entfernen muss. Durch ein solches Opt-Out können Kunden – zumindest formal – einfacher zu Newsletter-Abonnenten gewandelt werden, als über eine ausdrückliche Einwilligung. Voraussetzung ist allerdings, dass alle vier im Gesetzestext genannten Bedingungen zugleich erfüllt sind. D.h. …

  1. dem Kunden wurden bereits entgeltlich Waren und Dienstleistungen verkauft und in diesem Zusammenhang wurde die E-Mail-Adresse erhoben
    (Unentgeltliche Verträge, wie Community-Mitgliedschaften sind hiervon nicht berührt. Rechtlich ungeklärt ist, ob auch eine Vertragsanbahnung bereits ausreichend ist, oder ob der Vertrag abgeschlossen worden sein muss)
  2. die Werbung bezieht sich auf ähnliche Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Unternehmen
    (Fremdwerbung ist somit nicht gestattet. Wie weit oder eng “ähnlich” gefasst werden darf, bleibt ungeklärt)
  3. der Kunde hat der Datenverwendung (noch) nicht widersprochen
  4. bei der Datenerhebung und –verwendung wurde deutlich auf die kostenlose Widerrufsmöglichkeit hingewiesen

Vorsicht bei Mängeln – LG Bonn

Wie wichtig die konsequente Überprüfung aller Voraussetzungen ist, zeigt das Landgericht Bonn im Urteil v. 08.09.2009 – Az.: 11 O 56/09 auf: Ein Wettbewerbsverband klagte als Geschäftskunde eines Telekommunikationsunternehmen gegen Selbiges auf Unterlassung, weil in einer Werbe-E-Mail der Hinweis auf die kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung der E-Mail-Adresse fehlte, und dies ein unlauteres Verhalten darstellt. Das Landgericht gab dem Kläger mit Hinweis auf den Mangel bei § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG Recht.

(Via Kanzlei Dr. Bahr / online-und-recht.de)



Newsletter-Abonnenten über MySpace generieren

Vor einigen Wochen wurde an dieser Stelle bereits angeführt, wie Newsletterabonnenten über Facebook-Pages generiert werden können. Wer als Marketer auch ein MySpace-Profil unterhält, darf sich über ein weiteres Instrument freuen, seinen E-Mail-Adressverteiler aufzubauen… 🙂

Zwei praktikable Möglichkeiten: Zum einen kann ein Menupunkt innerhalb der Haupt-Navigation auf der MySpace-Präsenz eingebunden werden, der beim Klick zur Registrierung auf der Website führt. Diese Vorgehensweise wählt beispielsweise der Spezialist für Outdoor-Bedarf REI myspace_logo (“Sign up for REI’s Email“). Dies ist eher ein wenig unscheinbar und erfordert zudem mindestens zwei Klicks zur Anmeldung.

Zum anderen können erfreulicherweise aber auch direkt HTML-Formulare (

<form>

) in die Profile integriert werden. Ein Formular zur Newsletteranmeldung im MySpace-Profil hat etwa der Computer-Händler TigerDirect myspace_logo eingebunden. Diese Lösung erfordert nur einen Klick zur Newsletteranmeldung, mutet interaktiv an und sticht mehr hervor. Die Vorgehensweise zur Einbindung eines Anmelde-Formulars und eine exemplarische Ansicht zeigt die folgende Abbildung:

Auffälligere 1-Klick-Lösung durch direkte Formular-Integration

1-Klick-Lösung für die Newsletter-Anmeldung durch direkte Formular-Integration in das MySpace-Profil

Kleiner Wehrmutstropfen: Eventuell muss ein wenig mit der Formatierung “gespielt” werden, da MySpace bei der Auslieferung des HTML-Codes an den Web-Browser mitunter noch Anpassungen vornimmt, die die Darstellung beeinflussen können…

Short-News: Links & Pings vom 30.07.09

  • Mailmops

    Mailmops

    Apporte!
    Mit dem Mail Mops (icon_twitter1 facebook_logo ) hat gestern eine neue E-Mail-Versandlösung ihr Revier abgesteckt. Die digitale Mini-Dogge soll den Newsletter-Abonnenten von Herrchen brav die E-Mails apportieren und wirbt damit, absolut pflegeleicht zu sein. Mit 5 EUR/Versand und 2 Ct/E-Mail im Napf gibt er sich zufrieden.
    Mailmops.com ist eine neue Whitelabel-Variante der etablierten Versandlösung Clever Elements aus dem gleichnamigen Hause.

  • Kreatives Anmeldeformular:
    Alex Williams hat ein effizientes Newsletter-Anmeldeformular entdeckt, bei dem der Absenden-Knopf im Formular ersetzt wurde durch zwei Knöpfe: Mann & Frau. Die Lösung ist durch Javascript zwar nicht barrierefrei, aber im Ergebnis wird – bei gleichem Aufwand für den User (= E-Mail eingeben + klicken) – ein Merkmal mehr erhoben.
    http://returnonsubscriber.com/2009/07/29/a-clever-gender-segmentation-technique-from-asos/
  • Betreffzeile:
    Dylan Boyd hat die – für mich – längste Subjectline entdeckt. Ob sowas funktioniert…?
    http://theemailwars.com/2009/07/29/when-is-too-long-too-much/
  • Twitter > Facebook:
    Links zu Sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, MySpace oder LinkedIn finden sich immer häufiger in E-Mails. Im Juli (bis 27.7.) fanden nun erstmals mehr Twitter- als Facebook-Links Verwendung, wie Bill McKloskey berichtet.
  • Googlemail vereinfacht Austragen:
    Wie Hotmail bietet nun auch Googlemail bei geprüften, seriösen Versendern die Berücksichtigung von List-Unsubscribe im E-Mail-Header an. Wird dies durch den Versender unterstützt (= Authentifizierung + List-Unsubscribe-Headerzeile), kann sich der E-Mail-Empfänger über einen Klick auf eine Googlemail-Schaltfläche austragen und muss den entsprechenden Link nicht mehr in der E-Mail suchen (vgl. Betty 😉 ). So schaut’s aus:

    List-Unsubscribe bei Googlemail

    List-Unsubscribe bei Googlemail