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Webinar per E-Mail promoten am Beispiel ReturnPath

Webinare, also “Seminare im Web” werden als PR-Instrumente zunehmend beliebter und haben sich bereits ihren festen Platz neben Whitepapers & Co in der Kommunikationspolitik spezialisierter Online-Marketer gesichert. Die Veranstaltungen sind in der Regel kostenlos, daher nehmen vermutlich auch viele nur gering Involvierte die Anmeldung erst einmal “nebenbei mit”, ohne sich konkret den Termin vorzumerken. Entsprechend erschreckend dürfte die Quote Anmelder/Teilnehmer oft sein…

Wie E-Mails unterstützend dafür eingesetzt werden können, dass

  • der Termin seitens der Anmelder nicht vergessen wird (“Erinnerung”)
  • der Nutzen deutlich kommuniziert und fest verankert wird (“Interesse”)
  • auch Teilnehmer, die nicht erscheinen konnten profitieren (“Einstellung”)

… zeigen die E-Mail-Spezialisten von Return Path. Für das Webinar “Turn Your Subscribers into Repeat Buyers” vom 19.03.09 wurden folgende E-Mails versandt:

Anmeldebestätigung

Anmeldebestägigung zum Webinar

Anmeldebestägigung zum Webinar

Datum, Zeit: 12.03.2009, 9:33 Uhr
Betreff: Webinar Registration Confirmed: Turn Your Subscribers Into Repeat Buyers.

Erinnerungs-E-Mail #1 (1 Tag)

Erinnerung #1: 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung

Erinnerung #1: 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung

Datum, Zeit: 18.03.2009, 21:52 Uhr
Betreff: Your Email Community Challenge Report is Inside…

Erinnerungs-E-Mail #2 (1 Stunde)

Erinnerungsmail #2: 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung

Erinnerungsmail #2: 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung

Datum, Zeit: 19.03.2009, 18:00 Uhr
Betreff: Webinar Reminder: Only One Hour Before We Begin

Nachreichung der Webinar-Inhalte

Nachreichung des Webinars für Anmelder, die nicht erscheinen konnten

Nachreichung des Webinars für Anmelder, die nicht erscheinen konnten

Datum, Zeit: 20.03.2009, 18:09 Uhr
Betreff: Sorry you couldn’t attend our webinar.

We know you are super busy but we wanted to make sure you could still attend the event – at least in spirit – (…)

… wie Recht sie doch haben… 🙂

Insbesondere über die Nachreichung der kompletten Webinar-Aufzeichnung (als Fullscreen-Stream inklusive Audio und Slides) habe ich mich aber doch gefreut – mal ganz abgesehen davon, dass ich allein die Webinar-Planung schon interessant fand…

ESPC: MD5-Pflicht bei Austausch von E-Mail-Sperrlisten

Ich finde es immer wieder erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit vor dem Hintergrund von Datenschutzmissachtung und Missbrauchsmöglichkeiten E-Mail-Adressen in Negativlisten (Abmelder, Beschwerden, …) zwischen (E-Mail-)Werbetreibenden, Agenturen und Versendern herumgereicht werden. Obwohl dies absolut unnötig ist, da es einfache Möglichkeiten gibt, einen Abgleich auch mit verschlüsselten E-Mail-Listen durchzuführen (vgl. vorangegangener Artikel). Und das Thema Datenschutz ist seit Monaten in Deutschland eh eines für sich… In Österreich ist der Abgleich mit einer verschlüsselten Sperrlisten scheinbar schon eher Usus, wie Roland berichtete.

Die Email Sender & Provider Coalition (ESPC) etabliert gerade einen verbindlichen Standard für seine Mitglieder, der eine Verschlüsselung per MD5 beim Austausch von Sperrlisten bis Ende des Jahres vorsieht:

“We are encouraging ESPC members to work on the implementation of the standard throughout the year…” (…) By announcing this encryption standard, the ESPC joins OTA in its call for businesses to adopt more stringent data protection practices, including the encryption of customer data. (…) Based on the recommendation of the ESPC Technology Committee, the ESPC Board has identified MD5 encryption as the minimum encryption standard …

Sollte dies nicht auch für Deutschland als verpflichtender Standard in Betracht gezogen werden? Ein Fall für den DDV…?

(Via Deliverability.com)

Ohne Ende E-Mail-Marketing via Twitter

Twitterpopularität gemessen am Suchvolumen (Quelle: Google Insights)

Twitterpopularität gemessen am Suchvolumen (Quelle: Google Insights)

Wann hat man zuletzt Netzweffekte derart stark wirken sehen, wie bei dem Mikroblogging-Dienst Twitter…? In wenigen Monaten explodierte die Nutzerzahl in schwindelerregende Höhen – eine Entwicklung, die natürlich auch nicht an den E-Mail-Marketern vorübergeht. 🙂 Nico Zorn sammelt im EmailMarketingBlog.de gerade die Channels von Twitterern zum Thema E-Mail-Marketing

Stay tuned:
http://www.emailmarketingblog.de/2009/04/21/e-mail-marketer-auf-twitter/

PS: Ich bin natürlich auch dabei, allerdings eher als passiver “Lurker” – Makro-Blogging reicht mir momentan noch aus… 😉

PPS: Wie Sie Twitter praktisch im Rahmen von Empfehlungen Ihrer E-Mails durch Ihre twitternde Leserschaft nutzen können, erfahren Sie im vorangegangenen Artikel.

PPPS: Ein paar Tipps, die Sie ggf. beim Start im Twitter-Netzwerk beachten sollten, finden Sie auf Absolit.de im Beitrag von Torsten Schwarz: http://absolit.de/Twitter.htm

Checklisten: Was gilt es bei der Adressmiete zu beachten?

Email Marketing Tips #1/52

BlueSkyFactory: Email Marketing Tips #1/52

Vor einigen Wochen flatterte mir der erste von 52 wöchentlichen Email Marketing Tips von BlueSkyFactory ins Postfach:

Don’t buy or rent your list.

… heißt es dort. SpamPal hatte die E-Mail, deren Inhalt ein wenig unreflektiert daher kommt vorsichtshalber schon einmal als “Spam” getaggt… 😉

Dem ersten Teil des Satzes (“Don’t buy…”) kann zugestimmt werden, da das Nutzungsrecht eines E-Mail-Adressbestandes generell und ausschließlich bei dem liegt, der die Daten erhoben hat. Und dieses Recht ist nicht übertragbar. Sprich: die Absender-Adresse bei einer E-Mail muss immer diejenige des Listeigner sein. Ein Adresskauf ohne anschließendes Nutzungsrecht macht wenig Sinn und kann daher nicht stattfinden.

Allerdings kann der Inhalt einer E-Mail “gemietet” werden und aus der Werbebotschaft des Mieters bestehen. Im Rahmen der Adressmiete können Marketing Manager aller coleur so relativ einfach den E-Mail-Marketing-Kanal in die Mediaselektion für ihre Kampagnen mit einfließen lassen – auch und gerade ohne über einen eigenen Adressbestand zu verfügen. Hiervon per se abzuraten (“Don’t rent…”), ist sicher überzogen (man muss dazu sagen, dass diese Sichtweise im angelsächsischen Raum sehr verbreitet ist). Allerdings zieren auch hierzulande viele schwarze Schafe den Markt, die Daten mit fragwürdigen Methoden erheben oder deren Versandmethoden und Listpflege die Aussicht auf eine erfolgreiche Kampagne minimieren. Eine gesunde Portion Vorsicht bei der Wahl des Listeigners im Rahmen einer Adressmiete ist auf alle Fälle angebracht. Ansonsten drohen Imageschäden (“Spam”), Abmahnungen etc. …

Marketing-Boerse.de: Anbieter-Übersicht für die Adressmiete (Quelle: Marketing-Boerse.de)

Anbieter für die Adressmiete (Quelle: Marketing-Boerse.de)

Torsten Schwarz von Absolit veröffentlichte heute eine Übersicht über “Anbieter Permission-basierter E-Mail-Adressen”, die eine Liste seriöser und bekannter Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum enthält. Die Liste wurde auf Basis einer WWW-Umfrage (n=369) zusammengestellt. <Werbung AN> Wir sind natürlich auch dabei. 😀 </Werbung AUS>

Zur Fragestellung “Wann ist bei der Adressmiete Vorsicht geboten?” gab es in der Vergangenheit schon einige interessante Beiträge. Ken Magill gab in einer Kolumne im DirectMag einige Tipps; dem gleichen Thema widmeten sich Jeanne Jennings auf ClickZ.com und Nico Zorn im EmailMarketingBlog.de.

Anbei eine kleine Checkliste, bei deren Beachtung einer erfolgreichen E-Mail-Kampagne nichts mehr im Wege stehen sollte… 🙂

Die Firma / Der Anbieter

  • Vorsicht, wenn der E-Mail-Kontakt nicht über eine Firmen-E-Mail-Adresse, sondern z.B. über einen Webmailer-Account wie Googlemail) läuft
  • Vorsicht, wenn die Firma komplett unbekannt ist – keine Messepräsenzen in der Vergangenheit z.B. auf der OMD, keine Fachbeiträge…
  • Vorsicht, wenn die Firma noch nicht lange exisitiert…
  • Vorsicht, wenn die Firma (oder die Websites, über die die Daten generiert werden) im Impressum statt einer phsyischen eine Briefkasten-Adresse z.B. außerhalb von Europa hat…
  • Seien Sie skeptisch, wenn die Website der Firma keine Infos über die Personen, die für den E-Mail-Versand zuständig sind (“Team”-Link auf der Website) bietet, anhand derer Sie sich z.B. über eben diese Personen informieren können.
  • Welche Referenzen weist der Anbieter auf? Prüfen Sie diese ggf., in dem Sie bei den genannten Firmen nachfragen.
  • Ist der Anbieter Mitglied in Branchen-Organisationen, wie dem BVDW oder dem DDV und hat der Anbieter den “Ehrenkodex E-Mail-Marketing” des DDV unterzeichnet?
  • Reputation: Ferner sollte vorher ein Blick in einschlägige Foren, Blogs und Reputation-Services geworfen werden um zu schauen, ob der Anbieter nicht schon “seinen Ruf weg” hat. Nutzen Sie beispielse die Suchfunktion auf:

Die Liste / Der E-Mail-Verteiler

  • Vorsicht, wenn der Anbieter Ihnen keinen Test der Liste einräumt
  • Vorsicht, wenn dem Anbieter egal ist, was Sie bewerben möchten; ein seriöser Marketer achtet darauf, dass auch die beworbenen Angebote relevant für seine Leserschaft sind.
  • Wie verhält sich der angebotenen Preis für die Adressmiete im Vergleich zum üblichen Marktpreis (Angebote vergleichen!)? Ist er weit unterdurchschnittlich, wird dies sicher seinen Grund haben…
  • Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen überdurchschnittlich hohe Performance-Kennzahlen als durchschnittliche Response genannt werden. Öffnungs- und Click-Through-Raten von weit mehr als 30% sind heutzutage – gerade bei größeren Versandvolumina – eher selten in werblichen E-Mails zu erzielen.

Die Versand-Infrastruktur

  • Gibt es für die Mail-Server Whitelisting-Zertifikate (Z. B. Certified Senders Alliance und/oder Senderscore)? Die Zertifikate signalisieren den ISPs die Einhaltung von Qualitätsstandards. Entsprechend kann die Performance/Response unterm Strich höher sein, als beim Versand über nicht-zertifizierte (“unbekannte”) Server. Ferner signalisiert Ihnen die Zertifizierung, dass beim Adressanbieter der Bereich E-Mail-Marketing professionell betrieben wird.
  • Prüfen Sie die Domains, über die Ihre Werbebotschaft später versendet wird sowie die IPs der Mail-Server auf Blacklist-Einträge:
  • Prüfen Sie die Reputation-Werte der Mail-Server des Anbieters, um im Vorhinein Hinweise auf Zustellungsprobleme bei den ISPs zu bekommen. Für Sie Tests durch z.B. via

Weitere Tipps:

  • Lassen Sie sich klipp und klar darlegen, über welche Websites (Gewinnspiele? Communitys?) die Adressen wie generiert (Double Opt-In oder nur Confirmed oder Single Opt-In?) wurden und in welcher Frequenz die Empfänger werblich angesprochen werden.
  • Wie alt sind die verwendeteten Adressen durchschnittlich? Je älter, desto schlechter in der Regel die Performance.
  • Wird die Liste mit redaktionellen Inhalten angemailt oder nur mit Werbung? Es kann davon ausgegangen werden, dass die Akzeptanz von Werbung im ersteren Fall höher ist.
  • Prüfen Sie die Websites und die dortigen Anmelde-Prozeduren auf Funktionalität sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen. Tragen Sie sich selbst in die Liste ein um zu schauen, was auf Ihrer E-Mail-Adresse in der Folge aufschlägt.
  • Lassen Sie sich eine Minimum-Response derart zusichern, dass bei Nichterreichen z. B. an die Nicht-Öffner nachversendet wird, bis die Öffnungsrate erreicht wurde. Seriöse Vermarkter kennen die Performance ihrer Listen, können den Erfolg für bestimmte Kampagnen vorab mehr oder weniger abschätzen und Ihnen somit auch das Risiko einer geringen Öffnungsrate nehmen.

Per E-Mail in die Filiale “locken”…

Lisa Harmon and Alex Madison von der amerikanischen E-Mail-Marketing-Agentur Smith-Harmon geben im Blog des Email Experience Councils (EEC) einige Tipps, wie Sie geschickt den E-Mail-Kanal mit Ihren stationären Filialen verbinden können. Die Tipps wurden zudem mit fast 20 schönen Fallbeispielen aus dem E-Mail-Posteingang veranschaulicht. Lesenswert!

Ein Auszug der Empfehlungen:

  • Promoten Sie spezielle Angebote, die es nur offline in der Filiale gibt
  • Nutzen Sie Strichcode-Coupons, die ausgedruckt in der Filiale eingelöst werden können.
    (Zur Implementierung von EAN-Barcodes in Ihre E-Mails vergleichen Sie z. B. den vorangegangenen Artikel;
    Dinge, die es beim E-Mail-Couponing zu beachten gilt, finden Sie im diesem Artikel im Return On Subscriber-Blog)
  • Bewerben Sie exklusive Filial-Events
  • Erinnern Sie an den Wert des Shopping-Erlebnisses in Ihrer Filiale
  • Weisen Sie in der E-Mail – sofern Profiltiefe und Technik dies zulassen – auf den für den E-Mail-Empfänger nächstgelegenen Shop hin
    Nachtrag: Dass sich die E-Mail-Leserschaft hierfür mitunter interessiert, berichtet auch der Shopblogger mit einem Augenzwinkern. 😉

eROI: Kampagnen-Ergebnisse werden mangels Know-how nicht getrackt – ein Ansatz mittels Google Analytics

Die amerikanische E-Mail-Marketing Agentur eROI veröffentlichte gestern die Ergebnisse zur Befragung “Use of Analytics in Email Marketing Campaigns” und brachte Erstaunliches zu Tage: fast 20% der befragten Marketer wussten demnach nicht, wie ihre E-Mail-Kampagnen performten. Dies betrifft E-Mail-spezifische Kennziffern wie Zustellungs-, Öffnungs-, Klick- und Unsubscribe-Rate genauso wie das Conversion-Tracking nach erfolgter Landung auf den Zielseiten. Befragt wurden rund 500 Marketer im Zeitraum von Ende Februar bis Ende März 2009.

Der Report kann hier heruntergeladen werden:
http://www.eroi.com/eroi-email-marketing-study-trends-use-of-email-analytics/
(pdf, 9 Seiten, 590kb)

Ein Grund für das Auslassen der Erfolgsauswertung, der nicht nur eROI überrascht hat:

A big surprise in this survey was the fact that (…) about one quarter aren’t tracking conversions simply because they do not know how.

Genauer: 42,3% tracken keine einfachen Site Coversions, weil sie nicht genau wissen wie dies bewerkstelligt werden könnte. 14,4% lassen dies aus Zeit- und 4,8% aus Budgetgründen aus. Das Tracking von E-Commerce Conversions sparen 44,4% aufgrund mangelndem Know-how aus; bei 38,9% erfolgt dies aus Budget- und 5,6% aus Zeitgründen nicht.

Kampagnen-Tracking mittels Google Analytics

Ein Post-Click-Tracking ist in einfacher Form z. B. mit dem kostenlosen Dienst Google Analytics realisierbar. Continue reading

GetElastic: 5 Tipps fürs Testen von E-Mails

Linda Bustos vom kanadischen E-Commerce-Dienstleister Elastic Path verrät in ihrem Get Elastic-Blog in einem 10-minütigen Präsentationsvideo einige Tipps und Tricks plus nützliche Links zum sinnvollen Testen von werblichen E-Mails:

[vodpod id=Groupvideo.2298741&w=425&h=350&fv=]

Inhalt:

  1. Haupt-Unterschiede fokussieren (Makro- vs. Mikrovariablen)
  2. 5:00 min: Segmentieren
  3. 7:15 min: Passende Landingpages nutzen
  4. 8:00 min: Offline-Conversions verfolgen
  5. 8:35 min: Testen, testen, testen…

(Via BeRelevant!)

eROI: Tipps für überlegtes E-Mail-Design

Ryan Buchanan, CEO der amerikanischen E-Mail-Marketing-Agentur eROI gibt auf iMediaConnection.com 11 Tipps, wie die Lesefreundlichkeit und Response durch ein adäquates E-Mail-Design gesteigert werden kann.

Einige Take-Aways:

  • Vor dem Design: kurze, klare Hauptbotschaft der E-Mail vergegenwärtigen.
  • Nicht-Text-Inhalte (Hintergrundbilder, Videos, …) sollten nicht im Hauptfokus stehen bzw. dort durch Handlungsaufforderungen ersetzt werden.
  • Die E-Mail-Empfänger lesen nicht sondern scannen – ein guter Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe sowie kurze Zeilen begünstigen dies.
  • F-Form des Blickverlaufes beim Lesen der E-Mail beachten
  • Die Übertragung der Website-Navigation in den E-Mail-Header sorgt für Konsistenz
  • Betreffzeilen testen
  • Sind Pre-Header und Footer optimal? Gibt es einen “Auf Handy lesen”-Link?

Hervorhebungen in E-Mails mittels blinkendem Text

Eine bislang äußerst spärlich genutzte, aber prinzipiell sehr effektive Möglichkeit, E-Mails mit mehr Dynamik anzureichern ist blinkender Text. Dazu ein Beispiel aus dem coupons4u-Newsletter vom 27.2.09:

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=EPZPHkM5nPs]

Der Vorteil: eine derartig hervorgehobene Textpassage zieht nahezu garantiert Aufmerksamkeit auf sich und kann positiv & dynamisch wirken – und zwar auch dann, wenn externe Bilder, die als animierte Grafiken Dynamik erzeugen können vom E-Mail-Client oder Freemailer unterdrückt wurden (siehe Video 1-6 Sek.). Nachteil: da technisch keine Kontrollmöglichkeit über das Blinken hinsichtlich Dauer und Frequenz besteht, kann der Effekt auch zuviel Aufmerksamkeit auf sich ziehen, den Leser nerven und damit negativ wirken. Ferner wird der Effekt browserseitig nicht durch den Internet Explorer unterstützt.

Der Einsatz von blinkendem Text sollte also im Einzelfall immer hinsichtlich der Vor- und Nachteile genau abgewogen und wohl “dosiert” werden. Ferner sollte der blinkende Text nicht in lange Textabsätze integriert werden, da dies das Lesen des Absatzes stark erschwert. Wirkungsvoll ist die Formatierung z. B. als alleinstehender Link oder als Headline/Claim im Rahmen eines kurzen 2- oder 3-Zeilers mit knappen Worten. Die Einbindung im coupons4u-Newsletter (siehe Video) finde ich persönlich z. B. sehr gelungen…

Welche Möglichkeiten der Implementierung gibt es und wie sieht die Unterstützung der Möglichkeiten bei den E-Mail-Clients und Freemailern aus?

Möglichkeit 1: HTML

Der hervorgehobene Text wird einfach in die HTML-Tags

&lt;blink&gt;...&lt;/blink&gt;

eingeschlossen.

Möglichkeit 2: CSS

Hierbei wird dem entsprechenden HTML-Tag über CSS die Text-Eigenschaft

text-decoration:blink;

hinzugefügt. Beispiel für einen Hyperlink:

&lt;a href="http://css4you.de" style="text-decoration:blink;"&gt;...&lt;/a&gt;

Unterstützung gängiger Clients[1]:

HTML? CSS?
gmx.de nein ja
web.de nein ja
Yahoo! Mail nein ja
AOL nein ja
Googlemail nein ja
Windows Live nein ja
Freenet ja ja
Thunderbird 2 ja ja
Outlook 2007[2] nein nein
Outlook 2002 nein nein

Somit ist klar: wenn blinkender Text genutzt wird, sollte die Einbindung in jedem Fall über eine CSS– statt HTML-Formatierung erfolgen.

Fußnoten

[1] Die Webmailer wurden hier im Mozilla Firefox getestet; der Internet Explorer unterstützt die blinkende Formatierung gänzlich nicht. Hier wird der Text statisch eingeblendet.

[2] Bei Outlook 2007 funktioniert das Attribut nicht korrekt – die Hintergrundfarbe blinkt mitunter, was aber eher wie ein Darstellungsfehler wirkt.

Blacklist: Daten-Sperrung statt -Löschung…? Oder: Anonymisierte Negativliste?

Hat Ihr Newsletter-Empfänger einen uneingeschränkten Anspruch auf Löschung seiner Daten in Ihrer Datenbank? Wenn ja: wie sollten Sie dann ohne Negativliste zusichern können, dass er in Zukunft nicht doch noch einmal in den Verteiler gelangt und einen unverlangt zugesandten Newsletter erhält?

Diesem Thema widmet sich die Kanzlei Dr. Bahr im aktuellen Law Vodcast vom 11.3.09. Fazit des Beitrags: Der Listeigner hat (unter “bestimmten Voraussetzungen”) gem. § 35 Abs.3 Nr.2, 3 BDSG das Recht, eine E-Mail-Blacklist zu führen und somit die E-Mail-Adresse bloß zu sperren statt zu löschen.

Einspruch, Euer Ehren!

Der angesprochenen Entscheidung des OLG Bamberg aus dem Jahr 2005, nach der die Sperrung – sinngemäß – mit der Begründung zulässig ist, da es sonst technischen nicht möglich ist, eine erneute E-Mail-Zusendung zu 100% auszuschließen möchte ich allerdings widersprechen; dies ist technisch sehr wohl möglich. Beispielsweise Continue reading