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Kabinett beschließt Entwurf für sichere De-Mails ab 2010

Nach den Plänen im Herbst 2008 macht das Bundesinnenministerium nun Nägel mit Köpfen: das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf (pdf, 48 Seiten, 250kb) zur Regelung von Bürgerportalen. Bürgerportale

(…) bilden eine elektronische Kommunikationsplattform im Internet, deren Dienste (…) das Internet als Mittel für rechtsverbindliches und vertrauliches Handeln ausbauen. Bürgerportale (…) ermöglichen eine sichere Anmeldung, die Nutzung eines Postfach- und Versanddienstes für sichere elektronische Post (…). Ein Bürgerportal wird von einem nach diesem Gesetz akkreditierten Diensteanbieter betrieben.1

cio.bund.de)

Was ist De-Mail? (Quelle: cio.bund.de)

Die Infrastruktur – “De-Mail” getauft – soll in Deutschland ab 2010 also den rechtssicheren E-Mail-Versand ermöglichen. Jeder soll über akkreditierte Dienstanbieter nach persönlicher Identifizierung (z. B. durch Vorlage des Persos) ein @de-mail.de-Postfach eröffnen können. Der De-Mail-Versand erfolgt verschlüsselt. Auf Wunsch kann der Absender sich eine beweiskräftige Bestätigung der E-Mail-Zustellung beim Empfänger zusenden lassen. Für den Versand und ggf. für die Eingangsbestätigung muss der Absender ein Porto bezahlen.2 Die Preise wird voraussichtlicher der Wettbewerb zwischen den Dienstleistern bestimmen.3

Weitere geplante Dienste im Zusammenhang mit den Bürgerportalen sind der Dokumentensafe De-Safe sowie der Ident-Nachweis-Service De-Ident.

Die Bürgerportale sind Teil des eGovernment 2.0-Programms der Regierung.

Tja… wird Herr Dr. Schäuble bei De-Mail & Co seine digitalen Öhrchen spitzen?

Fußnoten

1 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften, 02/09, S. 1.
2 Vgl. Heise-Meldung.
3 Vgl. FAQ zur De-Mail vom Beauftragten der Bundesregierung zur Informationstechnik.