AG Münster ermahnt Datendieb (lol)

Pünktlich an dem Tag, an dem sich der international (in den USA, Kanada und 27 europäischen Ländern) begangene Tag des Datenschutzes – größtenteils unbeachtet von der Öffentlichkeit – zum ersten Mal jährte, statuierte das Amtsgericht Münster ein Exempel. Auf der Website des DDV heißt es in einem Kommentar vom 28.1.09:

Für den Verkauf von sechs Millionen Adressdatensätzen hat das Amtsgericht Münster dem Datendieb (…) eine Geldstrafe von 900 Euro auferlegt. (…) Der Fall (…) bezieht sich brisanterweise auf die sechs Millionen Daten, die in einer Aktion des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) gekauft worden waren, um öffentlich zu machen, wie leicht geklaute Daten zu erwerben sind.

Ich würde sagen: da hebt der ROTFLcopter mal so richtig ab! Der Diebstahl und Handel mit 6 Mio. Daten, der von der Legislativen für eine umfangreiche Gesetzesnovellierung instrumentalisiert wurde wird nun von der Judikativen mit 900 Euro Strafe geahndet getreu dem Motto: “Tu das nie wieder, sonst bewerf ich dich mit Wattebäusch’chen!” 😀

Da dürfte sicherlich der ein oder andere Datenhändler mal mit den Fingern schnalzen und den Taschenrechner zücken…

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