Rechtsanwalt Thomas Schwenke (Advisign) hielt auf dem Webmontag in Hannover kürzlich einen ausgezeichneten Vortrag über die Dinge, die rechtlich beim Adressverteiler-Aufbau und Newsletter-Versand zu beachten sind:
(Btw: “Up the irons” @Wacken 😉 )
Der Vortrag ist im Advisign-Weblog auch “zu Papier” gebracht worden und kann hier nachgelesen werden:
http://www.advisign.de/webdesign-recht/2009-04/rechtliche-fallstricke-im-email-marketing
Aus dem Inhalt:
- Ausdrückliche & mutmaßliche Einwilligung für die Zusendung von E-Mails
- Anforderungen an die Einwilligung (muss bewusst erfolgen & konkret sein)
- Gebot der Datensparsamkeit
- Kopplungsverbot
- das (Double) Opt-In
- Anforderungen an den Newsletter (Absender, Betreff, Inhalt, Kündigung)
- pseudonymisierte (Klick-)Profile
- Blacklist
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