Statements zur Datenschutznovellierung

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt generell für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (§ 1 Abs. 2 BDSG). In der Regel zählen auch E-Mail-Adressen hierzu. Vor einer Woche wurde die Novellierung des Datenschutzrechts II vom Bundestag beschlossen. Das Ergebnis wandert nun zum Bundesrat und wird dann am 1.9.09 (Novelle II) bzw. am 1.4.10 (Novelle I) in Kraft treten. Die Änderungen sind theoretisch auch für E-Mail-Marketer relevant; praktisch tangieren uns diese aber wenig, da wir ohnehin schon brav – meist sogar doppelte – Einwilligungen einholen bzw. einholen müssen…

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat die Änderungen

  1. … zusammengefasst: http://www.ddv.de/downloads/2009/bdsg/Ueberblick_BDSG-Novellen.pdf
    (pdf, 4 Seiten, 34kb)
  2. … in den bestehenden Gesetzestext eingearbeitet, um die Änderungen (farblich hervorgehoben) konkret aufzuzeigen:
    http://www.ddv.de/downloads/2009/bdsg/Gesetzestext_BDSG-Novellen.pdf
    (pdf, 46 Seiten, 260kb)

RA Frank Stiegler, der seit einigen Wochen bei der Agentur rabbit eMarketing tätig ist hat die Novelle im aktuellen Fachartikel Datenschutz im E-Mail-Marketing” aufgegriffen. Ferner sei auch auf das kostenlose Webinar (“rabbinar“) am kommenden Mittwoch, den 15.7.09 um 11:00 Uhr hingewiesen: “Datenschutz, rechtssicher und trotzdem erfolgreich“.

14 Statements von Top-Managern aus der Direktmarketing-Branche zur Novelle hat HORIZONT.net gesammelt. Darunter zwei Einschätzungen zu den Auswirkungen aufs E-Mail-Marketing:

  • R. Anweiler (eCircle):

    E-Mail-Marketing ist schon bisher nur mit einem ausdrücklichen Opt-In des Adressaten zulässig, und an diesem Grundsatz hat sich durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes nichts geändert. (…) Für das weiterhin starke Wachstum des E-Mail-Marketing werden die gesetzgeberischen Restriktionen bei der Briefwerbung … keine große Rolle spielen. ()

  • U. Riek (Riek Direkt Marketing):

    Der Trend E-Mail-Marketing wird sich mit dem Opt-in weiter verstärken. ()

Übrigens…

Parallel tut sich auch in den USA einiges zum Thema Datenschutz. Wie Reuters vor einer Woche berichtete, haben 4 Branchenverbände einen Entwurf für eine (Verhaltens-)Datenschutz-Selbstverpflichtung für Online-Werbetreibende vorgelegt. Diese soll insbesondere die Erfassung & Verarbeitung von Verhaltensdaten für Werbezwecke transparenter machen sowie Kinder unter 13 Jahren besser schützen. Geplant ist die Umsetzung bis Anfang 2010. Die Verbraucher sollen zudem durch eine Informationswebsite (vermutlich à la direktmarketing-info.de) besser aufgeklärt werden.

Download des Entwurfs:
http://www.iab.net/insights_research/public_policy/behavioral-advertisingprinciples

(Via Internetworld.de nach Reuters)

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