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Blacklist: Daten-Sperrung statt -Löschung…? Oder: Anonymisierte Negativliste?

Hat Ihr Newsletter-Empfänger einen uneingeschränkten Anspruch auf Löschung seiner Daten in Ihrer Datenbank? Wenn ja: wie sollten Sie dann ohne Negativliste zusichern können, dass er in Zukunft nicht doch noch einmal in den Verteiler gelangt und einen unverlangt zugesandten Newsletter erhält?

Diesem Thema widmet sich die Kanzlei Dr. Bahr im aktuellen Law Vodcast vom 11.3.09. Fazit des Beitrags: Der Listeigner hat (unter “bestimmten Voraussetzungen”) gem. § 35 Abs.3 Nr.2, 3 BDSG das Recht, eine E-Mail-Blacklist zu führen und somit die E-Mail-Adresse bloß zu sperren statt zu löschen.

Einspruch, Euer Ehren!

Der angesprochenen Entscheidung des OLG Bamberg aus dem Jahr 2005, nach der die Sperrung – sinngemäß – mit der Begründung zulässig ist, da es sonst technischen nicht möglich ist, eine erneute E-Mail-Zusendung zu 100% auszuschließen möchte ich allerdings widersprechen; dies ist technisch sehr wohl möglich. Beispielsweise Continue reading