Die Juristerei sorgt nicht selten für kollektives Kopfschütteln bei Online-Marketern, z. B. wenn bereits das Zusenden einer Double Opt-In-Mail, die best-practice beim Opt-In ist und unerwünschte E-Mails unterbindet, als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG klassifiziert wird. Dieser “Missstand” ist einer in IT-Kreisen ungeliebten Person jetzt zum Verhängnis geworden. Denn nun ist es wohl amtlich: Gravenreuth darf wegen vollendeten Betruges gegenüber der Berliner Tageszeitung taz für 14 Monate ins Kittchen. Und alles begann eben mit einer simplen Double Opt-In Mail vor ein paar Jahren…
Die Chronik1:
- 2006: Gravenreuth mahnt taz.de ab, nachdem er sich durch die Double Opt-In Mail für den angebliche nicht bestellten Newsletter in unzumutbarer Weise belästigt fühlte.
- Das Landgericht Berlin erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen taz.de; Kostenfestsetzungsbeschluss: 663,71 Euro.
- taz.de überweist die Abmahnkosten i.H.v. 663,71 Euro am 30.6.06.
- Gravenreuth pfändet am 13.7.06 die Domain taz.de, weil er angeblich noch keine Zahlung erhalten hat. Er versucht, die Domain zu verwerten.
- Im Oktober 2006 hindert das Landgericht Berlin Gravenreuth per einsweiliger Verfügung an der Versteigerung der Domain taz.de.
- Taz.de erstattet Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen Gravenreuth: er habe damals wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, der damalig festgesetzte Betrag sei nicht gezahlt worden. Bei einer Kanzlei-Durchsuchung im Januar 2007 fand sich ein Fax von taz.de an Gravenreuth, von dem der RA nichts gewusst haben will.
- Das Gericht schenkt der Aussage, dass Gravenreuth von der Überweisung wegen “Büro-Chaos” nichts mitbekommen habe keinen Glauben und veruteilt den RA zu einer Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.
- 17.9.08: Das Landgericht Berlin berücksichtigt veruteilt Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung und berücksichtigt beim Urteil zwei weitere Bewährungsstrafen aus 2006 und 2007.
- 2.2.09: Das Berliner Kammergericht verwirft die Revision; das Urteil “vollendeter Betrug” wird rechtskräftig bestätigt.
PS zum Double Opt-In: Glücklicherweise haben die Gerichte mitlerweile erkannt, dass das Double Opt-In Verfahren an sich positiv zu bewerten ist. Daher können diese E-Mails nach herrschender Meinung nicht mehr als unzulässiger Spam bewertet werden (vgl. insbesondere Entscheidung des AG München vom 16.11.06).
(Via Wolfang-Dudda.de)
Fußnoten
1 Vgl. taz.de-Artikel.
Gravenreuth begeht Selbstmord!
Günter Freiherr von Gravenreuth begeht Selbstmord
Gruß
AMUNO