Die Juristerei sorgt nicht selten für kollektives Kopfschütteln bei Online-Marketern, z. B. wenn bereits das Zusenden einer Double Opt-In-Mail, die best-practice beim Opt-In ist und unerwünschte E-Mails unterbindet, als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG klassifiziert wird. Dieser “Missstand” ist einer in IT-Kreisen ungeliebten Person jetzt zum Verhängnis geworden. Denn nun ist es wohl amtlich: Gravenreuth darf wegen vollendeten Betruges gegenüber der Berliner Tageszeitung taz für 14 Monate ins Kittchen. Und alles begann eben mit einer simplen Double Opt-In Mail vor ein paar Jahren…
Die Chronik1:
- 2006: Gravenreuth mahnt taz.de ab, nachdem er sich durch die Double Opt-In Mail für den angebliche nicht bestellten Newsletter in unzumutbarer Weise belästigt fühlte.
- Das Landgericht Berlin Continue reading