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E-Mail “sozialisiert”: 4 Fundstücke & Ideen FYI

E-Mail mit Social Media verknüpfen” ist nun auch hierzulande in aller Munde. Twitter ist etabliert, Facebook wächst schier unaufhaltsam und verzeichnete als erstes Netzwerk 10 Mio. Nutzer pro Monat. Mehr und mehr E-Mail-Service-Provider unterstützen eine Verzahnung von E-Mail mit Social Networks über Share-With-Your-Network (SWYN)-Funktionen, mit denen Newsletter oder Inhalte in den Netzwerken verbreitet werden können (mehr zu SWYN: hier). Zum Testen von SWYN eignet sich auch das Tool bit.ly/SWYNme -Absolit / Dr. Torsten Schwarz Consulting und die E-Mail-Marketing-Agentur Newsmarketing probieren es z. B. aus (vgl. hier bzw. hier). Neben dem Forwarding einzelner Artikel im Newsletter werden jüngst auch die Netzwerk-Präsenzen auf Facebook, MySpace, Twitter, … verstärkt per E-Mail beworben, um weitere Fans und Follower zu generieren. Im Posteingang finden sich hierzu zunehmend gezielte Standalone-Werbemaßnahmen (vgl. z. B. HUGO BOSS).

Die effektive Abstimmung beider Kanäle aufeinander ist ein spannendes Thema. Anbei vier Anregungen, aus denen sich Optimierungsmöglichkeiten für ein verzahnteres Online-Marketing ergeben können.

1. Social Media sind noch erklärungsbedürftig?

Abb. 1: sport1 Newsletter

Abb. 1: sport1 Newsletter

Social Media und insbesondere das Teilen sind für E-Mail-Abonnenten mitunter noch erklärungsbedürftig. Zwar ist die Anzahl der Klicks auf die SWYN-Links im Newsletter allein oft zufriedenstellend. Aber geteilt werden Artikel noch relativ selten. Einer von vielen möglichen Gründen ist, dass die Rezipienten nur aus Neugierde auf das Netzwerk-Icon klicken und nicht wissen, was sie auf der folgenden Webseite tun können bzw. sollen.
sport1 verweist im Newsletter (vgl. Abb. 1) per Facebook- und Twitter-Buttons nicht direkt auf die Netzwerk-Seiten, sondern auf Zwischenseiten, auf denen Erläuterungen zum Netzwerk angeboten werden (vgl. Abb. 2). Analog könnten die SWYN-Links eine dezenten Banderole am Seitenbeginn (“Stripe”) platzieren, in der eine kurze Erklärung geliefert und Nutzen sowie Handlungsaufforderung noch einmal konkretisiert werden (vgl. Muster in Abb. 3). Denn Letzteres ist im Newsletter häufig nicht möglich, da dem Nutzer hier lediglich die Netzwerk-Icons neben den Artikeln angeboten werden.

Abb. 4: Facebook-Info

Abb. 3: Facebook-Info am oberen Seitenrand bei SWYN-Funktion?

Abb. 2: Erklärende Zwischenseite für Facebook

Abb. 2: Erklärende Zwischenseite für Facebook

2. Im persönlichen Umfeld teilt es sich besser?

Abb. 3: Blue Sky Factory mit persönlichem Newsletter

Abb. 4: Blue Sky Factory mit persönlicherem Newsletter

Während der Ton in einem Newsletter meist relativ formell ist (Ausnahmen bestätigen die Regel), sind in den Netzwerken, in denen Sender und Empfänger der Botschaften auf Augenhöhe agieren, meist alle “per du”. In einem solchen persönlichen Umfeld werden Medien und Inhalte IMHO eher geteilt. Das heißt andersherum: in einem normalen Newsletter-(Werbe-)Umfeld müssen besonders gute Gründe vorliegen, damit sie verbreitet werden. Oder das Umfeld sollte eben persönlicher ausgestaltet werden.
Blue Sky Factory führt im Newsletter (vgl. Abb. 3) die Autoren der Beiträge an. Deren Porträts werden zudem direkt über den SWYN- bzw. Netzwerk-Links platziert (Abb. 3, oben rechts). Die Kommunikation von Blue Sky Factory wirkt persönlicher, als der sonst eher typische Marke-zu-Empfänger-Kontakt. Inhalte könnten in dieser Umgebung eher als Empfehlung weitergereicht werden. Diese sind eben kein anonymer Firmen-Output mehr, sondern Tipps von Personen, zu denen mitunter sogar persönlicher Kontakt besteht.

3. Newsletter-Landingpages auf der Facebook-Fan-Seite?

Abb. 5: TigerDirect Pink Friday

Abb. 5: TigerDirect Pink Friday

Wie in Facebook mit der Static FBML-Applikation Newsletter-Anmeldeformulare eingebunden werden können, wurde bereits hier erläutert. Doch die Applikation ist natürlich noch zu mehr nütze… 😉
Der amerikanische Computerhändler TigerDirect z. B. bewarb im Rahmen der “Pink Friday”-Aktion seine Facebook-exklusiven Angebote, indem ein Wide Skyscraper-Banner (160×600 Pixel) rechts neben dem regulären Newsletter platziert wurde (vgl. Abb. 5). Beim Klick auf den Banner wurde der Nutzer nicht einfach auf die Facebook-Pinnwand geleitet, wie sonst üblich. Sondern als Landingpage fungierte eine eigens für die Aktion in Facebook eingebundene Seite mit weiteren Details (vgl. Abb. 6). Diese wartete im Look & Feel des Werbemittels auf, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Eine derartige Landeseite kann jeder Versender mit der Static FMBL-Applikation für Special-Aktionen erstellen und den Leser so in Facebook optimal auffangen.

Abb. 7: Pink Friday auf Facebook

Abb. 7: Pink Friday auf Facebook

4. Darstellungsfehler-Link 2.0?

Der Link zur Online-Version eines Newsletters, die den Browser aufruft, ist obligatorisch: Hiermit wird dem Empfänger eine Hilfe gegen Darstellungsfehler oder fehlende Bilder angeboten. Auch in der Online-Version schlummern Potenziale, um vom Social Web zu profitieren. Denn zukünftig wird vermehrt einfach dieser Link getwittert oder über Facebook geteilt werden – sei es in Form von Weiterleitungen oder als automatisiertes Posting über die E-Mail-Versandlösung. Daher sollten hier auch prominent ein Newsletter-Anmeldeformular (oder zumindest ein Verweis zur Anmelde-Seite) sowie ein zentraler Meta-Dienst wie ShareThis angeboten werden. So wird einerseits das E-Mail-Verteilerwachstum angeregt. Und ferner wird die weitere Verbreitung der Newsletter-Ausgabe über Soziale Netzwerke oder Lesezeichen-Dienste forciert. Exemplarisch könnte die Online-Version 2.0 eines Newsletters wie folgt ausschauen:

Abb. 8: Onlineversion 2.0 mit Anmeldung und ShareThis

Abb. 8: Onlineversion 2.0 mit Anmeldung und ShareThis

E-Mail-Marketing Link-Tipps vom 17.11.09

  • Vergleich E-Mail-Marketing-Softwares:
    Subjektive Ähnlichkeiten der E-Mail-Marketing-Anbieter

    Subjektive Ähnlichkeiten der E-Mail-Marketing-Anbieter (Quelle: lemundo.de)

    Der E-Commerce-Dienstleister Lemundo hat eine Marktübersicht und einen Vergleich der E-Mail-Service-Provider hierzulande zusammengetragen.  Anhand eigener Erfahrungen, die Lemundo selbst kürzlich beim Auswahlprozess gemacht haben, werden zudem nützliche Checklisten sowie strategische Überlegungen für Dritte vorgestellt. Insbesondere die lange Frist sollte nicht vernachlässigt werden, um sich nicht später in einer unangenehmen Lock-in-Situation zu befinden. Interessant finde ich den Wahrnehmungsraum, in dem die subjektiven Ähnlichkeiten der Anbieter nach “Gefallen insgesamt” sowie “Funktion / Preis” abgetragen wurden  (vgl. Abb.).  Nice work! 🙂
  • E-Mail essentiell für Blog-Erfolg:
    Der namhafte Blogger Darren Rowse schildert auf Problogger.net 6 triftige Gründe, warum E-Mail für ihn absoluter Kernbestandteil seiner Social Media-Strategie ist. Interessant: seine 340.784 Blog-Abonnenten verteilen sich 2:1 auf E-Mail zu RSS. Und nicht minder spannend ist sein Post am Tag darauf mit dem bezeichnenden Titel “How I use E-Mail Newsletters to Drive Traffic and Make Money“. Hierin stellt er seine ausgeklügelte E-Mail-Marketing-Strategie für das Blog digital-photography-school.com ausführlich vor (vgl. Abb. unten). Absolut lesenswert!
    E-Mail-Zyklus für digital-photography-school.com (Quelle: problogger.net)

    E-Mail-Zyklus für digital-photography-school.com (Quelle: problogger.net)

  • Frauen teilen per E-Mail:
    Eine Radar Research-Studie ergab: Wenn es bei Frauen ums Teilen von Informationen um ihre liebsten Marken und Produkte geht, schreiben 49% (Generation X) bzw. 37% (Generation Y) eine E-Mail. Zum Vergleich: 15% (bzw. 28%) nutzen Social Networks, wie Facebook, MySpace usw.

Bedarf Werbe-Post in Social Media einer Einwilligung?

Für den Versand von Werbe-E-Mails gilt per EU-Direktive in Deutschland i.d.R. ein Einwilligungsvorbehalt. Auch über Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder Twitter können kommerzielle, eletronische Mitteilungen versandt werden. Da lässt Missbrauch nicht lange auf sich warten, der Spammern teuer zu stehen kommen kann.

Seit jeher stellt sich die Frage, inwieweit der Deutsche Gesetzes-Rahmen auf Nachrichten in Sozialen Netzwerken bezogen werden kann/muss. Der Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht äußert sich (meines Wissens als erster RA) in einem ausführlichen Artikel auf dem Portal iBusiness zu dieser Fragestellung, der sich sowohl an Werbetreibende als auch Plattformbetreiber richtet:
http://www.ibusiness.de/aktuell/db/515659SUR.html

Kernpunkte:

  • Elektronische Post ist gemäß der Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG

    … jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird.

  • Auch eine Kontaktanfrage über Xing sowie eine private oder automatisch versandte Willkommens-Nachricht über Twitter sind elektronische Post.
  • Daher gelten auch für Werbung über die Netzwerke die Permission-Marketing-Grundsätze des Wettbewerbsrechts. D. h. wer ohne Einwilligung Werbung versendet, handelt unlauter, verletzt die Privatsphäre oder greift in den Gewerbebetrieb ein und kann abgemahnt werden.
  • Eine konkrete Rechtsprechung hierzu existiert derzeit allerdings derzeit noch nicht.

Das ist doch mal eine Ansage…

Short-News: Links & Pings vom 05.11.09

  • Höhere Umwandlungsraten durch gute Formulare:
    Nico Zorn von EmailMarketingBlog.de gibt in einem Gastbeitrag für Artegic 7 wertvolle Tipps, wie Online-Formulare für eine Newsletteranmeldung oder Bestellung im Hinblick auf eine bestmögliche Umwandlungsrate  von Clicks zu Abschlüssen gestaltet werden sollten.
  • Erfolgsfaktoren für Share With Your Network (SWYN):
    Marc Marius Müller (dialogue1) verrät 7 Determinanten, die über Erfolg und Misserfolg bei der Einbindung von Share-To-Social alias SWYN entscheidend sein können.
  • Inaktive reaktivieren oder aus der Liste waschen:
    Stefan Pollard schreibt im aktuellen Artikel auf ClickZ, worauf bei der Identifizierung von inaktiven E-Mail-Empfängern zu achten ist, wie eine Reaktivierungs-Kampagne ausschauen könnte und warum es im Hinblick auf die Zustellungsrate immer wichtiger wird, den Verteiler um “Karteileichen” zu bereinigen.
  • E-Mail-Recht in DE:
    RA Alessandro Foderà-Pierangeli gibt auf dem populären Blog drweb.de Tipps für einen rechtssicheren E-Mail-Versand in Deutschland.
  • Nudge Effect im E-Mail-Marketing:
    Dela Quist stellt heraus, dass auch ungeöffnete E-Mails im Hinblick auf die Umsätze wertvoll sein können; so tätigten im Rahmen einer aktuellen Kampagne Adressaten, die die E-Mail nicht geöffnet hatten mehr Käufe, als die Öffner. Die Nicht-Öffner gelangten “angestupst” durch die E-Mail allerdings eher über andere Kanäle, wie z. B. die Websuche zum Kaufabschluss. Hierauf wendet Dela Quist den Nudge-Effect aus den Verhaltensökonomik an.

Facebook bietet Entwicklern und Marketern Share-Auswertungen

facebook_piktogrammDas größte Soziale Netzwerke Facebook hat seine Share-Funktionalität erweitert. Zum einen wird eine neue Share-Schaltfläche für Website-Betreiber bereitgestellt, die – je nach Einstellung – auch die Anzahl bisherigen Weiterempfehlungen einblendet (vgl. exemplarisch die Implementierung auf Stern.de).

Zum anderen (und dies ist auch für E-Mail-Marketer besonders interessant) sind darüber hinaus erweiterte Erfolgskennziffern zur Auswertung abrufbar, die Facebook per API bereitstellt. Genauer: Für alle geteilten Links sind nun laut Beschreibung abrufbar die Anzahl der…

  • Weiterempfehlungen eines Links
  • Klicks auf “Gefällt mir”
  • Kommentare
  • Klicks auf den Link in Facebook

Ich habe die URL dieses Weblogs testweise einige Male auf Facebook empfohlen; ein Reporting ist nun über die HTTP-API abrufbar über die links.getStats-Funktion:
http://api.facebook.com/restserver.php?method=links.getStats&urls=http://emailmarketingtipps.wordpress.com
(probieren Sie es mit Ihrer URL, indem Sie den Teil hinter

&urls=

austauschen)

Das Ergebnis im Browser:

facebook_links.getStats

XML-Output der Funktion links.getStats von Facebook für EmailmarketingTipps.wordpress.com

Anmerkungen:
In

share_count

fließen scheinbar sowohl die Empfehlungen außerhalb von Facebook (z. B. per SWYN-Funktion im Newsletter) ein, als auch die Weiterleitungen innerhalb von Facebook.

like_count

und

click_count

scheinen bereinigt um Mehrfachaufrufe (unique) sowie selbst getätigte Kommentare bzw. Klicks.

Links:

Tell-A-Friend immer noch rechtliche Grauzone – besser SWYN!

Die Tell-A-Friend– (auch: Forward-To-A-Friend-, kurz FTAF-) Funktion, mit deren Hilfe Nutzer einen Newsletter über die Plattform des Werbetreibenden an einen oder mehrere ihrer Freunde weiterleiten können, erfreut sich im E-Mail-Marketing relativ hoher Beliebtheit. Was mich eigentlich verwundert. Denn der Erfolg – in Form einer höheren Reichtweite der Marketingbotschaft über den Verteilerkreis hinaus, sowie ggf. neue Newsletterabonnenten, die durch die Weiterleitung auf das Newsletterangebot aufmerksam werden, dürfte sich Grenzen halten. Zu gering sind in der Regel Involvement und die Anreize, einen Newsletter über die eher technisch denn sozial anmutende Funktion weiterzuempfehlen. Parallel ist zudem das rechtliche Risiko, wegen unzumutbarer Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG belangt zu werden, relativ hoch. Das AG Berlin bzw. LG Berlin hatte hier am am 22.5.09 bzw. 18.8.09 noch Urteile zuungunsten eines Werbetreibenden gefällt bzw. bestätigt. Grund genug, sich noch einmal den Status quo sowie Implikationen vor Augen zu führen.

Status Quo

Der Versand der Weiterempfehlungs-E-Mail mit Reklame erfolgt technisch über die Plattform des Werbetreibenden, aber im Auftrag bzw. auf Initiative eines Dritten – nämlich des Nutzers, der die Empfängeradressen eingibt und „Absenden“ klickt. Hört sich simpel an, brachte aber in der Vergangenheit bei den Gerichten verschiedene Urteile hervor, die bei Klagen in der Regel die Werbetreibenden für die Weiterleitung mindestens in Störerhaftung nahmen (rot hervorgehoben). Die Kernaussagen folgender Urteile zum E-Mail-Versand durch Dritte geben Ihnen einen Eindruck, welche Dinge es bei Tell-A-Friend zu berücksichtigen gilt, und wie schwierig ein rechtskonformes Angebot dieser Funktion (sofern dies überhaupt möglich ist) letztlich ist:

AG Hamburg, Urt. v. 04.03.2003, 36a C 37/03: Für ein Störereigenschaft bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung ist es nicht erforderlich, dass der Störer die E-Mails selbst verschickt, sondern es kann ausreichen, dass er die Plattform für den Versand zur Verfügung stellt.

OLG München, Urt. v. 12.02.2004, 8 U 4223/03: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Versand von Newslettern durchaus missbraucht werden könne, um jemanden zu ärgern. (…) Eine Aufforderung zur Weiterempfehlung per E-Mail ist untersagt.

LG Nürnberg, Urt. v. 04.03.2004, 4 HKO 2056/04: Soll der Verbraucher zugunsten des werbenden Unternehmens Produktempfehlungen aussprechen, liegt eine unzulässige mittelbare E-Mail-Werbung vor. Derartige Nachrichten wirken letztlich genauso wie eine eigene, direkte Werbung des Unternehmens gegenüber dem Endkunden.

KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2004, 9 W 53/04: Eine politische Partei haftet als Mitstörerin auf Unterlassung, wenn sie Dritten auf ihrer Website ein anonymes Spamming über eine E-Card-Funktion ermöglicht.

LG Nürnberg, Urt. v. 17.09.2004, 1 HK O 9216/04: Ein Versandhaus, das über seine Website die Besucher auffordert, an Freunde und Bekannte eine Produktempfehlung zu senden, handelt wettbewerbswidrig.

LG Frankfurt am.Main, Urt. v. 05.11.04, 3/12 O 106/04: Ja, E-Mail wird von Dritten, nicht vom Händler verschickt. Daher gilt zumindest dann keine Störerhaftung Werbetreibende, wenn Nutzer nicht völlig wahllos und willkürlich von der Funktion Gebrauch machen und keine Vorteile („Prämien“) in Aussicht gestellt werden.

OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.05, 3 U 1084/05: Eine Produktempfehlungs-E-Mail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn sie nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produktes, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthält.

BGH, Urt. v. 06.07.06, I ZR 145/03: Laienwerbung an sich ist zunächst nicht als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG einzustufen. Sie ist erst dann unzumutbar, wenn Mittel berufsmäßiger Werber genutzt werden, wie z. B. der E-Mail-Versand.

BGH, Urt. v. 29.05.2008, I ZR 189/05: Im Urteil zur Freunschaftswerbung im Internet wird der Eindruck erzeugt, dass das höchste Gericht sich ein Stück weit von den meist strengen, negativen Urteilen in der Vergangenheit distanziert. So interpretiert dies zumindest die Kanzlei Strömer Rechtsanwälte.

AG Berlin, Urt. v. 22.05.2009, 15 C 1006/09 bzw. LG Berlin, Urt. vom 18.8.09, 15 S 8/09 : Wer seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert, haftet als Störer. (…) Werbung im Sinne des UWG liegt bereits dann vor, wenn sich die Botschaft darauf bezieht, einem bestimmten Anbieter den Vorzug vor anderen Bezugsmöglichkeiten zu geben.

Implikationen

Unterm Strich lassen sich aus den bisherigen Urteilen die folgenden Best-Practice-Empfehlungen zum Angebot der Tell-A-Friend-Funktion ableiten, die zwar keine Rechtssicherheit bringen, aber zumindest die Haftungsgefahr minimieren:

  • Die E-Mail sollte abseits der weitergeleiteten Empfehlungen durch den Nutzer frei von jeder ergänzenden Werbung sein. Dies bedeutete die Vermeidung des Hinzufügens jedlicher Textpassagen, die Ihre Produkte und Dienste bewerben und mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dienen.
  • Der Nutzer sollte vor der Weiterleitung aktiv und bewusst („Häkchen setzen“) darin zustimmen, dass er ein Einverständnis der E-Mail-Empfänger für die Weiterleitung an sie besitzt
  • Weisen Sie in der weitergeleiteten / empfohlenen E-Mail darauf hin, in wessen Auftrag der E-Mail-Versand erfolgt.
  • Nutzen Sie keine Incentivierung („Prämien“) für die Weiterleitung einer E-Mail. In den Augen der Gerichte forcieren Sie so keine persönliche Empfehlung des Nutzers, sondern den Massenversand, der Ihre Mitbewerber dazu veranlasst, es Ihnen nachzutun.
Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0

SWYN / Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0

Generell ist jedoch zu hinterfragen, ob der vermutlich geringe wirtschaftliche Erfolg das rechtliche Risiko rechtfertigt. Besser in meinen Augen ist es, auf die Weiterleitung einzelner teilenswerter Inhalte in die Sozialen Netzwerke, wie Facebook, Twitter, studiVZ etc. zu setzen (so genanntes Share-To-Social oder auch Share-With-Your-Network, SWYN). Hier geht das Risiko gegen Null und der Erfolg ist Erhebungen zufolge um ein Vielfaches höher. Weitere Informationen zu dieser Art von Weiterleitung finden Sie in der Kategorie “Soziale Netzwerke” oder auch in meinem Fachartikel “Weiterempfehlungen in die Sozialen Netzwerke [pdf, 1mb, 15 Seiten] im jüngst erschienenen Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 von Herausgeber Dr. Torsten Schwarz.

Zu guter Letzt empfehle ich die folgenden Artikel zum Thema Tell-A-Friend, die gleichzeitig als Quellen dienten:

bit.ly/SWYNme – Weiterleitung 2.0 leicht gemacht (Video)

Mit Bezug auf die beiden vorangegangenen Artikel, in denen Share-With-Your-Network-Funktionen für E-Mail-Inhalte in Facebook & MySpace sowie SWYN in VZ, LinkedIn und Twitter angeführt wurden, habe ich ein kleines Hilfsmittel gebastelt, das die Arbeit für Interessierte erleichtert:

bit.ly/SWYNme

Mittels des Tools lassen sich relativ einfach passende und korrekte SWYN-Links für die genannten Netzwerke generieren, die Sie in Ihren Newsletter zum Testen dieser Art von “E-Mail-Weiterleitung 2.0” einbinden können. 1 Bild sagt mehr als 1000 Worte – das folgende kleine Video zur Anwendungsweise hat 95.000 😉 :

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=KdY5UPvFrxs]

Inhalt:

  1. Erstellung eines Muster-Newsletters mit einem Artikel zu Anschauungszwecken
  2. Ausfüllen der Eingabemaske bei bit.ly/SWYNme [ab 1:20]
  3. Erstellung, Einbindung und Test der 5 SWYN-Links [ab 2:20]

Newsletter-Abonnenten über MySpace generieren

Vor einigen Wochen wurde an dieser Stelle bereits angeführt, wie Newsletterabonnenten über Facebook-Pages generiert werden können. Wer als Marketer auch ein MySpace-Profil unterhält, darf sich über ein weiteres Instrument freuen, seinen E-Mail-Adressverteiler aufzubauen… 🙂

Zwei praktikable Möglichkeiten: Zum einen kann ein Menupunkt innerhalb der Haupt-Navigation auf der MySpace-Präsenz eingebunden werden, der beim Klick zur Registrierung auf der Website führt. Diese Vorgehensweise wählt beispielsweise der Spezialist für Outdoor-Bedarf REI myspace_logo (“Sign up for REI’s Email“). Dies ist eher ein wenig unscheinbar und erfordert zudem mindestens zwei Klicks zur Anmeldung.

Zum anderen können erfreulicherweise aber auch direkt HTML-Formulare (

<form>

) in die Profile integriert werden. Ein Formular zur Newsletteranmeldung im MySpace-Profil hat etwa der Computer-Händler TigerDirect myspace_logo eingebunden. Diese Lösung erfordert nur einen Klick zur Newsletteranmeldung, mutet interaktiv an und sticht mehr hervor. Die Vorgehensweise zur Einbindung eines Anmelde-Formulars und eine exemplarische Ansicht zeigt die folgende Abbildung:

Auffälligere 1-Klick-Lösung durch direkte Formular-Integration

1-Klick-Lösung für die Newsletter-Anmeldung durch direkte Formular-Integration in das MySpace-Profil

Kleiner Wehrmutstropfen: Eventuell muss ein wenig mit der Formatierung “gespielt” werden, da MySpace bei der Auslieferung des HTML-Codes an den Web-Browser mitunter noch Anpassungen vornimmt, die die Darstellung beeinflussen können…

Praxis: Newsletter auf VZ, LinkedIn und Twitter teilen

Soziale Netzwerke sind im B2C– und im B2B-Bereich stetig auf dem Vormarsch. Dies sollten sich auch E-Mail-Marketer zunutze machen. Im März stellte ich an dieser Stelle bereits vor, wie Newsletter-Inhalte fürs Erste auch ohne professionelle E-Mail-Versandlösung in die sozialen Netzwerken Facebook und MySpace verbreitet werden können (so genannte Share-With-Your-Network-Funktion, kurz: SWYN). Vorteile von SWYN:

  • Die geteilten Newsletter-Inhalte erscheinen im Netzwerk als persönliche Empfehlungen mit hoher Glaubwürdigkeit.
  • Über jede Weiterleitung erreicht der Versender zudem ein weiteres Reichweiten-Potenzial in der Größe des “Mikro-Netzwerks” des einzelnen Nutzers, der den Artikel oder Newsletter geteilt hat. (Voraussetzung hierfür: der weitergeleitete Artikel/Newsletter ist öffentlich im Netzwerk verfügbar, z. B. an der persönlichen Pinwand.)
  • Darüber hinaus entstehen virale Potenziale, wenn aus dem einen Mikro-Netzwerk wiederum eine Empfehlung ins nächste weitergereicht wird usw. usf.

Anbei mit den VZ-Netzwerken, LinkedIn und Twitter drei weitere wichtige soziale Netzwerke, über die Sie Ihre Newsletter-Inhalte verbreiten können.

(Update 14.8.: Ich habe ein kleines Tool gebastelt, mit dem die Erzeugung der SWYN-Links vereinfacht wird: http://bit.ly/SWYNme )

Studi VZ, Mein VZ, Schüler VZ vz_icon

Seit geraumer Zeit können auch über Holtzbrincks VZ-Netzwerke Ressourcen im WWW an einzelne Netzwerk-Kontakte weiterempfohlen werden. Anders als bei Facebook wird der Artikel allerdings nicht an die Pinwand geheftet, sondern als Private Message (PM) an einzelne Kontakte versandt. Die potenzielle Reichweite und das virale Potenzial sind somit geringer; die Funktion gleicht eher der klassischen Forward-To-A-Friend (FTAF)-/Weiterleitungs-Funktion, wobei das rechtliche Problem eines fehlenden Einverständnisses für den E-Mail-Versand an Dritte hier nicht besteht.

Bislang unterstützt (meines Wissens) kein E-Mail-Service-Provider eine Share-With-Your-Network-Funktion für die VZ-Netzwerke. Aber kein Problem: Um etwa Ihren Newsletter oder Newsletter-Artikel auf VZ zu teilen, binden Sie gemäß der offiziellen Bookmark-Beschreibung folgende Hyperlink-Form ein:

Die Syntax:
http://www.studivz.net/Suggest/Selection/?u=[URL]&desc=[BESCHREIBUNG]&prov=[PROVIDER]

[URL] stellt hierbei den Hyperlink zur Ressource dar, [BESCHREIBUNG] spricht für sich und [PROVIDER] spiegelt die Quelle wieder. Kodieren Sie alle Texte in UTF-8, indem Sie die Parameter hier im Formular unten auf der Webseite eingeben, von ASCII auf UTF-8 umstellen auf “kodiere” klicken.

HTML-Beispiel (klick):

http://www.studivz.net/Suggest/Selection/?u=http%3A%2F%2Fwww.c0ol.de%2Ffun%2Fkronkorken-streich&desc=Kronkorken-Streich%20%3A-%29&prov=fun.c0ol.de

So siehts aus Sicht des Users aus:

Newsletter mit Studi VZ, Mein VZ und Schüler VZ teilen

Newsletter mit Studi VZ, Mein VZ und Schüler VZ teilen


LinkedIn linkedin_icon

Auch über das internationale Businessnetzwerk LinkedIn können Newsletter oder Newsletter-Inhalte mit dem Netzwerk geteilt werden. Und auch hier erfolgt dies in Form von netzinternen Private Messages oder als Veröffentlichung über eine Gruppe. Die offizielle Beschreibung zur Vorgehensweise liefert LinkedIn hier. In der Praxis sieht dies folgendermaßen aus:

Syntax:
http://www.linkedin.com/shareArticle?mini=true&url=[URL]&title=[TITEL]&summary=[BESCHREIBUNG]&source=[PROVIDER]

LinkedIn: Fehlende Parameter (hier: Beschreibung und Quelle) werden erfragt

LinkedIn: Fehlende Parameter (hier: Beschreibung und Quelle) werden erfragt

Wie bei VZ stellt [URL] die Adresse des weiterzuleitenden Artikels dar. [TITLE] kann eine kurze Überschrift und [PROVIDER] die Quelle jeweils mit bis zu 200 Zeichen enthalten. In [BESCHREIBUNG] kann ein Teil des Artikels bereits als Anreißer mit aufgenommen werden, wobei ein längerer Text automatisch mit Auslassungszeichen abgekürzt wird. Die Angabe aller Parameter ist zwar freiwillig; aber fehlende Parameter werden ggf. beim User, der den Artikel weiterleitet erfragt (siehe rechtsstehende Abb.). Somit empfiehlt sich aus Usability-Gründen im Newsletter von vornherein die Berücksichtigung aller Parameter.

Wie bei VZ kodieren Sie alle Texte und Links auch hier in UTF-8, indem Sie die Parameter hier im Formular unten auf der Webseite eingeben, von ASCII auf UTF-8 umstellen und dann auf “kodiere” klicken.

HTML-Beispiel (klick):

http://www.linkedin.com/shareArticle?mini=true&url=http%3A%2F%2Femailmarketingtipps.wordpress.com%2F2009%2F03%2F10%2Femail-share-to-social-facebook-und-myspace%2F&title=Tipp%3A%20E-Mails%20auf%20Facebook%20und%20MySpace%20teilen&summary=Silverpop%20und%20Inxmail%20sind%20die%20ersten%20E-Mail%20Service%20Provider%20hierzulande%2C%20die%20eine%20%E2%80%9CShare%20with%20your%20network%E2%80%9D%20%28SWYN%2C%20Share%20to%20social%29-Funktionalit%C3%A4t%20im%20Rahmen%20des%20Newsletter-Versandes%20anbieten.%20Beide%20Anbieter%20decken%20das%20soziale%20Netzwerk%20Facebook%20ab%3B%20Silverpop%20bindet%20zus%C3%A4tzlich%20MySpace%20und%20einige%20weitere%20ein.%0A%0ADoch%20auch%20ohne%20professionelle%20E-Mail-L%C3%B6sung%20ist%20es%20f%C3%BCr%20Sie%20relativ%20einfach%20m%C3%B6glich%2C%20Ihre%20Newsletter%20mit%20einer%20derartigen%20Funktion%20auszustatten.%20Nachdem%20Sie%20generell%20im%20ersten%20Schritt%20Loren%20McDonalds%20Frage%20%E2%80%9CAre%20your%20Emails%20%E2%80%99shareworthy%E2%80%99%3F%E2%80%9D%20positiv%20f%C3%BCr%20sich%20beantworten%20konnten%2C%20sollten%20Sie%20also%20im%20n%C3%A4chsten%20Schritt%20die%20SWYN-Funktion%20wie%20folgt%20einmal%20zum%20Testen%20einbinden...&source=EmailMarketingTipps.wordpress.com

(Die so entstehenden Links können sehr lang werden. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall vor dem Versand, ob die Ihre E-Mail-Versandsoftware hier noch mitspielt… Insbesondere dann, wenn die SWYN-Hyperlinks in den E-Mails vor dem Versand noch durch Tracking-Links der Versandsoftware ersetzt werden, um die Anzahl der Clicks nachhalten zu können. )

So sieht’s aus:

Share-With-Your-Network Funktionalität bei LinkedIn

Share-With-Your-Network Funktionalität bei LinkedIn

Twitter icon_twitter1

Die Weiterleitung via Twitter hatte Roland Wurzinger bereits im Kommentar zum vorangegangenen Artikel vorgestellt und ergänzt (Merci nochmal! 🙂 ). Nicht zuletzt, weil das Netzwerk sehr mächtig geworden ist und sich durch die Schnelligkeit & Unkompliziertheit auf Nutzer- (140 Zeichen, 1-2 Klicks) sowie Anbieter-Seite (durch [STATUS] nur 1 Parameter) für Weiterleitungen besonders eignet – hier noch einmal für die Unterlagen schwarz auf weiß ;-):

Syntax:
http://twitter.com/home?status=[STATUS]

Dabei wird [STATUS] einfach durch die UTF-8-kodierte Mitteilung (inkl. zum Beispiel Hyperlinks) ersetzt. Also wie bei VZ und LinkedIn hier im Formular unten die Mitteilung (bis zu 140 Zeichen) eingeben, von ASCII auf UTF-8 umstellen, auf “kodiere” klicken und das UTF-8-kodierte Ergebnis in den Link bei [STATUS] einfügen.

HTML-Beispiel (klick):

http://twitter.com/home?status=just%20bookmarked%20http%3A%2F%2Femailmarketingtipps.wordpress.com%20for%20some%20news%20on%20email%20marketing.%20%3A%29%20%20

So sieht’s aus beim User aus:

Twitter.com: Share-With-Your-Network

Twitter.com: Share-With-Your-Network

PS: “Follow me” über twitter.com/lukeanker 😉

Short News & Pings vom 6.8.09

  • Betreffzeilen:
    “Kurze Betreffzeilen funktionieren besser als lange”? Na ja…
    Mark Brownlow formuliert es besser, indem er die optimale Betreffzeilenlänge anhand des wirtschaftlichen Minimum-Prinzips sinnvoller operationalisiert:

    Die beste Betreffzeilenlänge ist die, bei der die Informationen oder Anreize, die den Leser zur Öffnung der E-Mail bewegen, mit der geringstmöglichen Wort-Zahl kommuniziert werden.

    Darüber hinaus gilt es, Schlüsselbegriffe im Betreff a.) zu identifizieren und b.) möglichst vorn zu positionieren (Pole Position-Writing), damit diese auf Anhieb sichtbar sind (z. B. werden bei gmx im Posteingang ca. 21 Zeichen angezeigt – der Rest abgeschnitten).

  • Vertrauen in Werbung?
    Welche Werbeformen genießen bei den Deutschen das höchste Vertrauen? Wie DigitalNext.de berichtet, schenken Laut Nielsen 89% Empfehlungen von Bekannten (Platz 1/16) und 55% abonnierten E-Mail-Newslettern (Platz 5/16) ihr Vertrauen.
    Ein triftiger Grund also, E-Mails mit Share-With-You-Network-Funktionen zu ergänzen. Denn so werden die Inhalte idealerweise als persönliche Empfehlungen mit höchstem Vertrauens-Bonus weitergereicht.
  • Die wertvollsten E-Mails?
    “Welche E-Mails sind (am meisten) lesenswert?” – Borrell Associates und Merkle fanden laut internetRetailer.com heraus, dass Transaktions-E-Mails wie z. B. Bestellbestätigungen aus Lesersicht den größten Wert bergen (64%). Nur 18% bzw. 20% befanden Werbe-E-Mails bzw. Newsletter für wertvoll…

Borrell Associates Inc. with data from Merkle Inc.Borrell Associates Inc. with data from Merkle Inc.