MarketingSherpa 2010 Email Marketing Benchmark Guide Exzerpt

Ca. 5 Minuten Downloadzeit für rund 6 Megabyte – scheinbar war ich gestern Abend nicht der Einzige, der sich auf den Appetizer für den neuen E-Mail-Marketing Almanach von MarketingSherpa gestürzt hat…

benchmark_guide_2010In unserem Metier können wir zwar vieles messen, aber eben doch nicht alles. Und hier kommen die US-Marktforscher ins Spiel, die auch für 2010 wieder ein Kompendium präsentieren, das uns Antworten auf Fragestellungen liefert, wie:

  • Wie viele Nutzer lesen E-Mails im Vorschaufenster?
  • Wie sehen die Vorschaufenster aus?
  • Wie viele E-Mails erhält ein Nutzer pro Tag?
  • Wie viele E-Mail-Gutscheine werden online oder offline eingelöst?
  • Bei wie viel Prozent der Nutzer erscheinen Bilder standardmäßig unterdrückt?

… und vieles vieles mehr. knapp 300 Seiten – da dürfte wieder mal so ziemlich alles dabei sein.

Dieses Jahr wurde übrigens besonderes Augenmerk auf die Fragestellung “Bedrohen Social Media E-Mail?” gelegt. Immerhin sehen 71% der knapp 1500 Befragten für 2010 den “Kampf” von E-Mail mit Social Media um Nutzungszeit bei den Top-Herausforderungen hinter Relevanz an zweiter Stelle (zum Vergleich: 2009 waren dies 23%). Aber zeitgleich sehen Marketer in der Ergänzung von E-Mail um Social Networks viele Chancen bzgl. Erhöhung der Reichweite (81%) und Brand Awareness (78%).

Wer also Zahlen braucht, um seine Thesen zu untermauern 😉 oder wer auf der Suche nach Orientierungshilfen für die E-Mail-Optimierung ist (solls auch geben 😉 ) – here you go:
http://www.marketingsherpa.com/EmailMarketingReportES.pdf
(pdf, 6mb, 16 S., Exzerpt)

(Ist zwar preislich mit knapp 250 Euronen kein Schnapper, aber mit Blick auf die Ausgabe 2009 kann ich sagen: es lohnt!)

Tell-A-Friend immer noch rechtliche Grauzone – besser SWYN!

Die Tell-A-Friend– (auch: Forward-To-A-Friend-, kurz FTAF-) Funktion, mit deren Hilfe Nutzer einen Newsletter über die Plattform des Werbetreibenden an einen oder mehrere ihrer Freunde weiterleiten können, erfreut sich im E-Mail-Marketing relativ hoher Beliebtheit. Was mich eigentlich verwundert. Denn der Erfolg – in Form einer höheren Reichtweite der Marketingbotschaft über den Verteilerkreis hinaus, sowie ggf. neue Newsletterabonnenten, die durch die Weiterleitung auf das Newsletterangebot aufmerksam werden, dürfte sich Grenzen halten. Zu gering sind in der Regel Involvement und die Anreize, einen Newsletter über die eher technisch denn sozial anmutende Funktion weiterzuempfehlen. Parallel ist zudem das rechtliche Risiko, wegen unzumutbarer Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG belangt zu werden, relativ hoch. Das AG Berlin bzw. LG Berlin hatte hier am am 22.5.09 bzw. 18.8.09 noch Urteile zuungunsten eines Werbetreibenden gefällt bzw. bestätigt. Grund genug, sich noch einmal den Status quo sowie Implikationen vor Augen zu führen.

Status Quo

Der Versand der Weiterempfehlungs-E-Mail mit Reklame erfolgt technisch über die Plattform des Werbetreibenden, aber im Auftrag bzw. auf Initiative eines Dritten – nämlich des Nutzers, der die Empfängeradressen eingibt und „Absenden“ klickt. Hört sich simpel an, brachte aber in der Vergangenheit bei den Gerichten verschiedene Urteile hervor, die bei Klagen in der Regel die Werbetreibenden für die Weiterleitung mindestens in Störerhaftung nahmen (rot hervorgehoben). Die Kernaussagen folgender Urteile zum E-Mail-Versand durch Dritte geben Ihnen einen Eindruck, welche Dinge es bei Tell-A-Friend zu berücksichtigen gilt, und wie schwierig ein rechtskonformes Angebot dieser Funktion (sofern dies überhaupt möglich ist) letztlich ist:

AG Hamburg, Urt. v. 04.03.2003, 36a C 37/03: Für ein Störereigenschaft bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung ist es nicht erforderlich, dass der Störer die E-Mails selbst verschickt, sondern es kann ausreichen, dass er die Plattform für den Versand zur Verfügung stellt.

OLG München, Urt. v. 12.02.2004, 8 U 4223/03: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Versand von Newslettern durchaus missbraucht werden könne, um jemanden zu ärgern. (…) Eine Aufforderung zur Weiterempfehlung per E-Mail ist untersagt.

LG Nürnberg, Urt. v. 04.03.2004, 4 HKO 2056/04: Soll der Verbraucher zugunsten des werbenden Unternehmens Produktempfehlungen aussprechen, liegt eine unzulässige mittelbare E-Mail-Werbung vor. Derartige Nachrichten wirken letztlich genauso wie eine eigene, direkte Werbung des Unternehmens gegenüber dem Endkunden.

KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2004, 9 W 53/04: Eine politische Partei haftet als Mitstörerin auf Unterlassung, wenn sie Dritten auf ihrer Website ein anonymes Spamming über eine E-Card-Funktion ermöglicht.

LG Nürnberg, Urt. v. 17.09.2004, 1 HK O 9216/04: Ein Versandhaus, das über seine Website die Besucher auffordert, an Freunde und Bekannte eine Produktempfehlung zu senden, handelt wettbewerbswidrig.

LG Frankfurt am.Main, Urt. v. 05.11.04, 3/12 O 106/04: Ja, E-Mail wird von Dritten, nicht vom Händler verschickt. Daher gilt zumindest dann keine Störerhaftung Werbetreibende, wenn Nutzer nicht völlig wahllos und willkürlich von der Funktion Gebrauch machen und keine Vorteile („Prämien“) in Aussicht gestellt werden.

OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.05, 3 U 1084/05: Eine Produktempfehlungs-E-Mail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn sie nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produktes, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthält.

BGH, Urt. v. 06.07.06, I ZR 145/03: Laienwerbung an sich ist zunächst nicht als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG einzustufen. Sie ist erst dann unzumutbar, wenn Mittel berufsmäßiger Werber genutzt werden, wie z. B. der E-Mail-Versand.

BGH, Urt. v. 29.05.2008, I ZR 189/05: Im Urteil zur Freunschaftswerbung im Internet wird der Eindruck erzeugt, dass das höchste Gericht sich ein Stück weit von den meist strengen, negativen Urteilen in der Vergangenheit distanziert. So interpretiert dies zumindest die Kanzlei Strömer Rechtsanwälte.

AG Berlin, Urt. v. 22.05.2009, 15 C 1006/09 bzw. LG Berlin, Urt. vom 18.8.09, 15 S 8/09 : Wer seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert, haftet als Störer. (…) Werbung im Sinne des UWG liegt bereits dann vor, wenn sich die Botschaft darauf bezieht, einem bestimmten Anbieter den Vorzug vor anderen Bezugsmöglichkeiten zu geben.

Implikationen

Unterm Strich lassen sich aus den bisherigen Urteilen die folgenden Best-Practice-Empfehlungen zum Angebot der Tell-A-Friend-Funktion ableiten, die zwar keine Rechtssicherheit bringen, aber zumindest die Haftungsgefahr minimieren:

  • Die E-Mail sollte abseits der weitergeleiteten Empfehlungen durch den Nutzer frei von jeder ergänzenden Werbung sein. Dies bedeutete die Vermeidung des Hinzufügens jedlicher Textpassagen, die Ihre Produkte und Dienste bewerben und mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dienen.
  • Der Nutzer sollte vor der Weiterleitung aktiv und bewusst („Häkchen setzen“) darin zustimmen, dass er ein Einverständnis der E-Mail-Empfänger für die Weiterleitung an sie besitzt
  • Weisen Sie in der weitergeleiteten / empfohlenen E-Mail darauf hin, in wessen Auftrag der E-Mail-Versand erfolgt.
  • Nutzen Sie keine Incentivierung („Prämien“) für die Weiterleitung einer E-Mail. In den Augen der Gerichte forcieren Sie so keine persönliche Empfehlung des Nutzers, sondern den Massenversand, der Ihre Mitbewerber dazu veranlasst, es Ihnen nachzutun.
Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0

SWYN / Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0

Generell ist jedoch zu hinterfragen, ob der vermutlich geringe wirtschaftliche Erfolg das rechtliche Risiko rechtfertigt. Besser in meinen Augen ist es, auf die Weiterleitung einzelner teilenswerter Inhalte in die Sozialen Netzwerke, wie Facebook, Twitter, studiVZ etc. zu setzen (so genanntes Share-To-Social oder auch Share-With-Your-Network, SWYN). Hier geht das Risiko gegen Null und der Erfolg ist Erhebungen zufolge um ein Vielfaches höher. Weitere Informationen zu dieser Art von Weiterleitung finden Sie in der Kategorie “Soziale Netzwerke” oder auch in meinem Fachartikel “Weiterempfehlungen in die Sozialen Netzwerke [pdf, 1mb, 15 Seiten] im jüngst erschienenen Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 von Herausgeber Dr. Torsten Schwarz.

Zu guter Letzt empfehle ich die folgenden Artikel zum Thema Tell-A-Friend, die gleichzeitig als Quellen dienten:

Short News: Links & Pings vom 12.10.09

  • EU will härtere Spam-Strafen:

    (…) Man sollte aber nicht versuchen, gegen ausländische Anbieter rechtlich vorzugehen – es ist in der Praxis zwecklos. Denn eine deutsche Entscheidung, die man gegen ausländische Spammer durchaus erwirken könnte, wäre im außereuropäischen Ausland kaum vollstreckbar. Im Übrigen ist auch die Vollstreckung deutscher Entscheidungen innerhalb der EU oft ein Trauerspiel.

    schreibt Prof. Dr. Thomas Hoeren in seinem Skriptum Internet Recht auf PDF-S. 269 zu den mageren Strafverfolgungsmöglichkeiten über die Grenzen hinweg. Wie Golem berichtet hat die EU erkannt, dass ein aktiveres Vorgehen gegen unerwünschter E-Mail-Werbung erforderlich ist, was die Zahl der verfolgten Fälle und Höhe der verhängten Strafen zeige. Eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der EU-Staaten untereinander und auch mit den USA ist hierzu nun in der Planung.
    Interessant: “Spam and spyware study SMART 2008/0013” (pdf, 1mb, 92 S.), die nicht zuletzt Einblicke in die landesspezifischen Spam-Regularien innerhalb der EU schafft.

  • 25 Newsletter-Vorlagen:
    Sendcube stellt Interessenten 25 kostenlose und getestete Newsletter-Vorlagen in verschiedenen Layouts zum Download bereit:
    http://www.sendcube.com/features/free_templates.html
    (Via Pixey.de)
  • Seamonkey 2:
    Für die Version 2.0 der Software-Suite inkl. E-Mail-Client ist nun der erste Release-Candidate vorgestellt worden:
    http://www.seamonkey-project.org/releases/2.0rc1
    (Via Heise)

Inbox: Automatisierte Willkommens-E-Mail-Serie

SurveyGizmo

SurveyGizmo: "Getting-Started"-E-Mail-Serie

Abb. 1: SurveyGizmo's "Getting-Started"-E-Mail-Serie

Erwartungsmanagement

Abb. 2: Erwartungsmanagement

SurveyGizmo ist ein Online-Umfrage-Tool. Bei der Anmeldung für einen Demo-Account kann der Nutzer unter anderem siebenteiligen Einsteigerkurs per E-Mail abonnieren. Schön, wie SurveyGizmo die Erwartungen für den Nutzer bei der Anmeldung steckt; selbige erfolgt nach dem Opt-In-Prinzip (E-Mail nur auf Verlangen = Häkchen setzen) und Thema sowie Frequenz werden deutlich skizziert: “Genau 7 E-Mails in 7 Tagen mit einer Einstiegshilfe zur Umfragenerstellung” (vgl. Abb. 2). Effizient: der Versand eines solchen Kurses muss nur einmal für alle Interessenten eingerichtet werden und erfolgt sodann automatisiert. Ein Einstiegskurs besitzt für Interessenten, die das erste Segment im Customer Lifecycle bilden eine sehr hohe inhaltliche Relevanz. In der Summe wird sichergestellt, dass SurveyGizmo mindestens eine Woche lang nach der Anmeldung täglich beim Interessenten präsent bleibt, um die Wandlung vom Lead zum Neukunden zu begünstigen. Da die meisten Umfragetools austauschbar sein dürften und der Interessent sich bei mehreren testweise registriert, ist dies vielleicht ein wichtiges Quäntchen… Ich meine: nice.

PS: Wer sich für die Themen Lifecycle- und Erwartungs-Management sowie Automatisierung interessiert, dem empfehle ich die Beiträge “Lifecycle-E-Mail-Marketing” (pdf, 3.6mb, 6 S.), “Email Marketing Mistake #3: Not managing expectations” sowie “Best practice: automatisierte E-Mails“.

Short-News: Links & Pings vom 06.10.09

  • GMail testet “Enhanced Content”:
    Wie Nico Zorn berichtet, testet GMail derzeit still und heimlich ein für E-Mail-Marketer vielversprechendes Feature. Eine “Sponsored email with enhanced content” erhält im GMail-Posteingang neben dem Betreff das so genannte Favicon der Versender-Website, also quasi ein kleines 16×16-Markenlogo. Hierüber können per Mausklick aktuelle (“Echtzeit“) Website-Inhalte direkt im Posteingang abgerufen werden. Daneben markiert dieses kleine interaktive Gadget den Absender als authentifiziert und damit vertrauenswürdig. Es dürfte noch ein Weilchen dauern, bis die Sache breit genutzt werden kann. Trotzdem spannend!
  • Erfolgreiche Werbung über angemietete Adressen:
    Beim Standalones an angemietete Adressen ist die Enttäuschung bei Werbetreibenden hinterher mitunter groß, weil die Abverkäufe hinter den Erwartungen blieben. Dabei sollte klar sein, dass der Versand einer plumpen Grafik, die das beworbenen Produkt präsentiert an “fremde” Empfänger, die sich bestenfalls grob durch Interessensangaben qualifiziert und sonst keinerlei Bezug zum Advertiser haben, nicht immer erfolgsversprechend ist. Nicola Battistini und Newsmarketing zeigen in einem anregenden Optimierungs-Beispiel, wie man es besser macht: http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/18672
  • B2B-Versand nach NL nur noch mit Opt-In:
    Seit dem 1.10. gilt in den Niederlanden das neue Telekommunikationsgesetz. Hiernach wird nun auch für B2B ein ausdrückliches Opt-In für den E-Mail-Verand verlangt. Einzige Ausnahme: ähnlich zur Regelung des § 7 Abs. 3 UWG kann im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehung für eigene Produkte & Dienste geworben werden, die den verkauften ähnlich sind, sofern bei Adresserhebung auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde. Bei Verstoß drohen bis zu 450.000 EUR Strafe durch die OPTA.

“Wie gehts?” – “Läuuuuft”

So… nach einem Monat bin ich nunmehr nicht nur körperlich, sondern auch seelisch in Kreuzkölln / Berlin angekommen. Zwar gilt es immer noch, ein paar “Kinderkrankheiten” zu beseitigen (z. B. habe ich gestern kurzehand die Küche meiner Untervermieterin geflutet, als ich verträumt die Wäsche aus der Maschine nehmen wollte und beim Öffnen der Luke feststellen durfte, dass das Wasser wohl doch nicht abgepumpt wurde), aber gut… lääuuuft… 😉

Nun ja auch wenn sich der Eindruck beim Blick auf die letzten Wochen EmailMarketingTipps aufdrängen könnte – die E-Mail-Marketing-Branche, aus der ich in den vergangenen 10 Monaten die (nach meinem Empfinden) relevanten Neuigkeiten für mich und Interessierte gefiltert & gesammelt hatte war in dieser Zeit natürlich alles andere als untätig. “Share-With-Your-Network (SWYN)”, “Intergration von E-Mail-Marketing mit Web Analyrics”, “Mobile Email Marketing” sind ein paar Themen, die sicher der ein oder andere von der deutschen Branchenmesse dmexco oder entsprechenden Presseberichten mitgenommen hat. Nebenbei: Ich war ebenfalls nicht untätig, nur stand mir a.) weniger Zeit (neuer Wirkungskreis – siehe Fotos unten 😉..) fürs Bloggen zur Verfügung, die b.) zudem dank klasse September-Wetter + Fahrrad + Stadterkundungsdrang anders genutzt werden musste 😉 . Aber… wir bleiben natürlich alle am Ball – E-Mail-Marketing FTW!

Neuer Wirkungskreis 1: meine täglich Aussicht von der Netzhaut gecaptured quasi ;-)

Neuer Wirkungskreis 1: meine täglich Büro-Aussicht - von der Netzhaut gecaptured quasi

Neuer Wirkungskreis 2: Me is erster im Club mit zwei Visitenkarten... ;-)

Neuer Wirkungskreis 2: Me ist erster im Club mit zwei Visitenkarten... <3 "Evangelist"

10 große Kleinigkeiten für den Erfolg: Praktische E-Mail-Design-Tipps

Willkommensemail nach der Newsletter-Anmeldung

Willkommensemail nach der Newsletter-Anmeldung

Für DZ-Media (VG von Berlin nach Essen! 🙂 ) habe ich im Zusammenhang mit dem Website-Relaunch ein Newsletter-Template bzw. eine Willkommens-E-Mail erstellt, die Sie über die Newsletter-Bestellung auf dz-media.de in Ihr Postfach beamen können. Einige Takeaways aus dem Erstellungs- und Test-Prozess, die ich gerne mit Ihnen teile:

  1. Links mit text-decoration formatieren:
    Formatieren Sie Links immer mit dem CSS-Attribut

    style="text-decoration:underline;"

    im Tag

    &lt;a ...&gt;

    . So stellen Sie sicher, dass der Link durchwegs unterstrichen (= Webstandard) dargestellt wird. Der Webmailer web.de lässt standardmäßig nämlich den Unterstrich weg. Ohne Unterstrich verfehlt der Link möglicherweise die Aufmerksamkeitswirkung und die Response des E-Mailings verringert sich.

  2. Linktext nutzen:
    Platzieren Sie in Ihrer E-Mail Linktexte der Form

    http://www.IhreDomain.de/startseite.htm

    ? Dann achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Versandsoftware für solche Links keine Trackinglink-Ersetzung vornimmt. Oder ändern Sie den Linktext um in z.B. “Startseite“. Denn stimmen Link-Text (in obiger Hyperlink-Form) und der darunter liegende Link nicht überein, schlägt Thunderbirds Phishing-Schutz Alarm. (Vgl. auch vorangegangener Beitrag)

  3. Absätze mit break :
    Erwägen Sie, Absätze mit

    &lt;br /&gt;

    (= break, Zeilenumbruch) statt

    &lt;p&gt;

    (= Paragraph) zu formatieren. Denn beim

    &lt;p&gt;

    sind die Zeilenabstände in den Webmailern und E-Mail-Clients z. T. nicht einheitlich. Yahoo! Classic und neuerdings auch Googlemail fügen beispielsweise einen größeren Zeilenabstand ein, als die meisten anderen Freemailer/E-Mail-Clients. Evt. kann dies das Layout Ihres Newsletters stören.

  4. Aufzählungen mit &bull;:
    Eine Aufzählung müssen Sie nicht zwangsweise mit <ul> und <li> formatieren, wie im klassischen Webdesign. Ähnlich wie beim <p> können hier die Abstände unterschiedlich interpretiert werden. Probieren Sie die save Variante über die HTML-Entität

    &amp;bull;

    , die einen Aufzählungspunkt liefert.

  5. Kommentare entfernen:
    Vergessen Sie nicht, vor dem Versand ggf. Kommentare im E-Mail-Template zu entfernen. Der Webmailer AOL interpretiert mitunter Kommentar-Anfang und -Ende falsch, sodass Teile des Kommentars unbeabsichtigterweise dargestellt werden können und somit das E-Mail-Layout stören:

    Vorsicht bei auskommentierten HTML-Teilen

    Vorsicht bei auskommentierten HTML-Teilen

  6. Rahmen-Tabelle nach <body>:
    Platzieren Sie Ihr Template immer in einer umschließenden Tabellen-Zelle (“Wrapping-Table“). Formatieren Sie diese (und idealerweise alle weiteren Zellen der verschachtelten, untergeordneten Tabellen) mit einer passenden Hintergrundfarbe. Denn Formatierungen im

    &lt;Body&gt;

    -Tag werden möglicherweise von Webmailern ignoriert/gefiltert. Und so vermeiden Sie nicht zuletzt Darstellungsfehler, die bei der Verwendung von Skins z. B. bei GoogleMail auftreteten können.

  7. Hintergrundgrafiken bei Googlemail:
    Üblicherweise werden Hintergrundbilder mit der CSS-Formatierung

    style="background-image:url(GRAFIKURL)"

    eingebunden. Dies funktioniert nicht zuletzt bei Outlook 2007 nicht, das je nach Verteiler eine hohe Verbreitung besitzen kann. Auch Googlemail, das ebenfalls verbreitet ist lässt diese Formatierung unbeachtet. Hier gibt es aber einen Workaround: binden Sie Hintergrundgrafiken über das Attribut

    &lt;td background="GRAFIKURL" &gt;

    in Tabellenzellen ein.

  8. Webanalytics nutzen:
    Bringt die Willkommens-E-Mail nun etwas? Beschäftigen sich die Leser mit den in der E-Mail angerissenen Inhalten? Um etwas Licht in die Frage “Was geschieht nach dem Klick” bringen zu können, binden Sie ein Webanalytics-Tool ein. Das Thema ist derzeit ein Trendthema der E-Mail-Service-Provider. Spannend insbesondere, wenn man an automatische Recovery-E-Mails an Warenkorb-Abbrecher denkt usw. Wem aber zunächst eine einfache Auswertungsmöglichkeit zur weiterführenden Erfolgsmessung ausreicht, kann auf das kostenlose Google Analytics zurückgreifen. (vgl. vorangegangener Beitrag)
  9. Snippet-Text nutzen:
    Der Snippet-Text wird als kurzer Anreißer von z. B. Thunderbird und Outlook 2007 beim E-Mail-Eingang im Balloon-Tip angezeigt. Auch Googlemail liefert im Posteingang neben dem Betreff einen solchen kurzen Ausschnitt aus dem E-Mail-Inhalt. In der Regel wird vom E-Mail-Client bzw. Webmailer hierfür der zuerst gefundene Text in der E-Mail gewählt – “Bei Darstellungsfehlern hier klicken” ist sicher suboptimal, da dies kein Interesse weckt. Besser: ein kurzer Inhalts-Teaser im Pre-Header der E-Mail. (Vgl. auch die Ausführungen von Mark Brownlow hierzu)
  10. Eyetracking-Test durchführen:
    Besonderes Schmankerl: die Aufmerksamkeitsanalyse (Stichwort “Eyetracking”) vom E-Mail-Service-Provider optivo, die im Erstellungsprozess wertvolle Hinweise darauf liefert, welche bzw. ob die wichtigsten Bereiche beim ersten Überfliegen der E-Mail mit dem Auge erfasst werden. Gefahr: Falls dies nicht der Fall ist, wird sich der Empfänger höchstwahrscheinlich nicht weiter mit der E-Mail auseinandersetzen. Von meinem Berliner AG habe ich ein paar Freikontigente erhalten (merci 🙂 ) – et violá:

    optivo: Aufmerksamkeitsstarke Bereiche in der E-Mail hervorheben

    optivo: Aufmerksamkeitsstarke Bereiche in der E-Mail hervorheben

    optivo: Voraussichtliche Heatmap per Mausklick erstellen

    Voraussichtliche Eye-Tracking-Heatmap (rot=hohe Aufmerksamkeit; weiß=keine Aufmerksamkeit)

    Zwar von der Aufmerksamkeitsverteilung noch nicht optimal, aber damit gebe ich mich erst einmal zufrieden :-); auf dem Team-Foto im Header beanspruchen die Mädels für meinen Geschmack etwas viel zuviel Aufmerksamkeit 😉 ;-), aber gut… die bekannte Absender-Brand oben rechts wird auf den ersten schnellen Blick genauso wahrgenommen, wie Headlines und die verlinkten Handlungsaufforderungen. Im nächsten Schritt wären nun ein paar Tests für Optimierungen interessant:

    • Lässt etwa ein verkleinertes Brandlogo mehr Luft/Aufmerksamkeit für die Headlines
    • Liefert eine andere Formatierung (z. B. Schritfarbe) des Inhaltsverzeichnisses mehr Aufmerksamkeit auf diesen elementaren Teil der E-Mail
    • … ……

    Mehr zur Aufmerksamkeitsanalyse:
    http://www.optivo.de/de/solutions/products/broadmail/aufmerksamkeitsanalyse.html

MySpace Mail Beta pirscht sich ran

MySpace Mail Beta Einladung per E-Mail

Abb. 1: MySpace Mail ß Einladung

Vielerorts wurde es bereits angekündigt: das Soziale Netzwerk MySpace arbeitet an einem eigenen Webmail-Service für seine Mitglieder, der das Senden und Empfangen von E-Mails erlaubt. Nach und nach werden scheinbar Mitglieder zur Beta eingeladen (vgl. Abb. 1). Als E-Mail-Adresse dient der individuelle Username in der MySpace-Vanity-URL. Der Nutzer kann entscheiden, ob er nur von Kontakten aus dem persönlichen Adressbuch, oder von allen Absendern E-Mails empfangen können möchte (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Anmeldung für MySpace Mail

Abb. 2: Anmeldung für MySpace Mail

Anmeldung zum MySpace Mail Beta Postfach:
http://messaging.myspace.com/index.cfm?fuseaction=mailsetup.createaccount

Ein paar nützliche Infos & Links:

  • Der E-Mail-Service-Provider Campaign Monitor hat bereits einen umfangreichen Test bzgl. der Unterstützung von CSS von MySpace Mail Beta durchgeführt. Im Ergebnis sieht der Support demnach ähnlich aus, wie bei Googlemail. Alle CSS-Formatierungen sollten direkt mittels <… style=”…”> in die HTML-Tags mit eingebunden werden.
  • Bilder werden standardmäßig unterdrückt

    Abb. 3: Bilder werden standardmäßig unterdrückt

    Bilder werden standardmäßig angezeigt bei Absendern, die sich im persönlichen Adressbuch des Empfängers befinden. Ein Hinweis “Bitte fügen Sie den Absender Ihrem Adressbuch hinzu” ist somit bei @myspace.com-Empfängern sinnvoll. (Vgl. hierzu auch Übersicht im vorangegangenen Beitrag). Des Weiteren können die MySpace-Nutzer auswählen, nur E-Mails von Kontakten aus dem Adressbuch empfangen zu können.

  • Ein Feature- und Reichweitenvergleich Vergleich von MySpace bzw. MySpace Mail zu Yahoo!, Live, AOl und Google wurde auf Techcrunch veröffentlicht.

Berichten zufolge besaß MySpace Ende Juli weltweit 130 Mio. Mitglieder. Es bleibt abzuwarten, welche Marktanteile sich MySpace Mail im Zeitablauf hieraus sichern kann.

bit.ly/SWYNme – Weiterleitung 2.0 leicht gemacht (Video)

Mit Bezug auf die beiden vorangegangenen Artikel, in denen Share-With-Your-Network-Funktionen für E-Mail-Inhalte in Facebook & MySpace sowie SWYN in VZ, LinkedIn und Twitter angeführt wurden, habe ich ein kleines Hilfsmittel gebastelt, das die Arbeit für Interessierte erleichtert:

bit.ly/SWYNme

Mittels des Tools lassen sich relativ einfach passende und korrekte SWYN-Links für die genannten Netzwerke generieren, die Sie in Ihren Newsletter zum Testen dieser Art von “E-Mail-Weiterleitung 2.0” einbinden können. 1 Bild sagt mehr als 1000 Worte – das folgende kleine Video zur Anwendungsweise hat 95.000 😉 :

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=KdY5UPvFrxs]

Inhalt:

  1. Erstellung eines Muster-Newsletters mit einem Artikel zu Anschauungszwecken
  2. Ausfüllen der Eingabemaske bei bit.ly/SWYNme [ab 1:20]
  3. Erstellung, Einbindung und Test der 5 SWYN-Links [ab 2:20]